131/A-BR BR


Eingelangt am: 21.02.2002

antrag


der Bundesräte Prof. Konecny, Anna Elisabeth Haselbach
und GenossInnen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das
Finanzverfassungsgesetz geändert werden
Der Bundesrat wolle folgenden Gesetzesantrag beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Finanz-
Verfassungsgesetz geändert werden


Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Finanz-
Verfassungsgesetz geändert werden


Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes

Das Bundes-Verfassungsgesetz, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I
Nr. 121/2001, wird wie folgt geändert:


1. In Art. 34 Abs. 2 wird das Wort
"Ersatzmann" durch das Wort "Ersatzmitglied" ersetzt.

2. In Art. 35 Abs. l wird das Wort " Ersatzmänner" durch das Wort " Ersatzmitglieder"
ersetzt.


3. Dem Art. 151 wird folgender Absatz 27 angefügt:

"(27) Art. 34 Abs. 2 und Art. 35 Abs. l in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes
BGBl I Nr. xxx/2002 treten mit xx. xxxxx 2002 in Kraft."

Artikel II
Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes

Das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz
BGBl. l Nr. 194/1999 (DFB), wird wie folgt geändert:


1. In § 9 dritter Satz wird das Wort "
Ersatzmann " durch das Wort " Ersatzmitglied " ersetzt.

2. In § 9 vierter Satz wird die Wortfolge " einen Ersatzmann " durch die Wortfolge " ein
Ersatzmitglied" ersetzt.


3. Dem §17 wird folgender Absatz 3c eingefügt:

"(3c) § 9 in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl I Nr. xxx/2002 tritt mit
xx. xxxxx 2002 in Kraft."

Begründung

Mit dem vorliegenden Antrag soll in den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes
und im Finanz-Verfassungsgesetz im Zusammenhang mit dem Bundesrat der
geschlechtsbezogene Ausdruck "Ersatzmänner" durch die geschlechtsneutrale Formulierung
"Ersatzmitglieder" ersetzt werden.

Die geschlechtsneutrale Begriffsbezeichnung ist nicht nur ein Zeichen der Gleichbehandlung.
Sie ist auch Symbol des Selbstverständnisses, die weibliche Anwesenheit in Funktionen und
Ämtern zu akzeptieren und nicht - wie es jahrhundertelang der Fall gewesen ist - durch
männliche Bezeichnungen "zu überdecken". Die "verschleierte" Anwesenheit von Frauen in
Gesellschaft, Politik und den Machtzentren spiegelte die Ablehnung der weiblichen
Begriffsbezeichnung wieder. So waren Frauen zwar mit Funktionen und Ämtern betraut,
erwarben akademische Grade und Auszeichnungen, waren jedoch in der geschriebenen
Realität aufgrund der ausschließlich männlichen Bezeichnungen nicht vorhanden, womit eine
gravierende Geschichts- und Gegenwartsverzerrung möglich gewesen ist.
Gerade der Bundesrat hat aufgrund der Initiative von Vizepräsidentin Anna Elisabeth
Haselbach mit der Novelle der Geschäftsordnung eine Vorreiterrolle in der Einführung
geschlechtsneutraler Bezeichnungen auch im politischen Bereich gesetzt. Diese Vorreiterrolle
und das Selbstverständnis der männlichen und weiblichen Abgeordneten des Bundesrates soll
mit dieser Änderung auch im Text des Bundes-Verfassungsgesetzes selbst und in sonstigen
Verfassungsbestimmungen ausgedrückt werden.


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