131/A-BR BR
antrag
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Finanz-
Verfassungsgesetz geändert werden
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Finanz-
Verfassungsgesetz geändert werden
Artikel I
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes
Das Bundes-Verfassungsgesetz, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I
Nr. 121/2001, wird wie folgt geändert:
2. In Art. 35 Abs. l wird das Wort "
"(27) Art. 34 Abs. 2 und Art. 35 Abs. l in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes
BGBl I Nr. xxx/2002 treten mit xx. xxxxx 2002 in Kraft."
Artikel II
Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes
Das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz
BGBl. l Nr. 194/1999 (DFB), wird wie folgt geändert:
2. In § 9 vierter Satz wird die Wortfolge "
"(3c) § 9 in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl I Nr. xxx/2002 tritt mit
xx. xxxxx 2002 in Kraft."
Begründung
Mit dem vorliegenden Antrag soll in den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes
und im Finanz-Verfassungsgesetz im Zusammenhang mit dem Bundesrat der
geschlechtsbezogene Ausdruck "Ersatzmänner" durch die geschlechtsneutrale Formulierung
"Ersatzmitglieder" ersetzt werden.
Die geschlechtsneutrale Begriffsbezeichnung ist nicht nur ein Zeichen der Gleichbehandlung.
Sie ist auch Symbol des Selbstverständnisses, die weibliche Anwesenheit in Funktionen und
Ämtern zu akzeptieren und nicht - wie es jahrhundertelang der Fall gewesen ist - durch
männliche Bezeichnungen "zu überdecken". Die "verschleierte" Anwesenheit von Frauen in
Gesellschaft, Politik und den Machtzentren spiegelte die Ablehnung der weiblichen
Begriffsbezeichnung wieder. So waren Frauen zwar mit Funktionen und Ämtern betraut,
erwarben akademische Grade und Auszeichnungen, waren jedoch in der geschriebenen
Realität aufgrund der ausschließlich männlichen Bezeichnungen nicht vorhanden, womit eine
gravierende Geschichts- und Gegenwartsverzerrung möglich gewesen ist.
Gerade der Bundesrat hat aufgrund der Initiative von Vizepräsidentin Anna Elisabeth
Haselbach mit der Novelle der Geschäftsordnung eine Vorreiterrolle in der Einführung
geschlechtsneutraler Bezeichnungen auch im politischen Bereich gesetzt. Diese Vorreiterrolle
und das Selbstverständnis der männlichen und weiblichen Abgeordneten des Bundesrates soll
mit dieser Änderung auch im Text des Bundes-Verfassungsgesetzes selbst und in sonstigen
Verfassungsbestimmungen ausgedrückt werden.
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