133/AE-BR BR


Eingelangt am: 27.06.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Bundesräte Weilharter, Dr. Maier
und Kollegen

betreffend Versagen der sozialistischen Gesundheitspolitik und mittelfristige
Sicherstellung der Krankenkassenfinanzierung

Jahrzehnte sozialistischer Gesundheits- und Krankenversicherungspolitik, die nie
bereit war, Strukturänderungen im Gesundheitswesen aktiv in Angriff zu nehmen und
Synergiemaßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen, haben dazu geführt, dass das
heutige System der sozialen Krankenversicherung durch ständische und regionale
Strukturunterschiede sowie durch Strukturmängel gekennzeichnet ist.

Es sind daher nunmehr eine Reihe von Maßnahmen notwendig, um die Finanzierung
der Krankenversicherungen österreichweit sicherstellen zu können. Die sozialistische
Politik in diesem Bereich, die von Verschwendung geprägt war und die nie Zeichen
von Sparsamkeit erkennen hat lassen, sondern die ihr einziges Ziel in der Forderung
nach Beitragserhöhungen und damit zusätzlicher Belastungen für die
österreichischen Bürgerinnen und Bürger gesucht hat, muss beendet werden.

Nach wie vor werden die meisten Krankenversicherungsträger von SPÖ-nahen
Funktionären dominiert, welche die Sparbemühungen der Bundesregierung auf
Kosten der Versicherten sabotieren. Die sozialistisch dominierten Träger wollen mit
ihren Blockademaßnahmen offensichtlich sinnvolle Struktur- und Synergieeffekte
verhindern und Beitragserhöhungen erzwingen. So sei nur erwähnt, dass z.B. die
sozialistisch dominierte steirische Gebietskrankenkasse zig Millionen Euro für ein
bundesweites EDV-Projekt in den Sand gesetzt und dadurch Mittel der
Beitragszahler in Millionenhöhe verschwendet hat.

Die Bundesräte unterstützen daher die Zielsetzungen der derzeit im Nationalrat in
Behandlung stehenden 60. ASVG-Novelle und erachten die darin vorgeschlagenen
Maßnahmen für gerechtfertigt, als dadurch die Versicherten von positiv
bilanzierenden Krankenversicherungsträgern keinen Nachteil haben.


Die unterfertigenden Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:


Der Bundesrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht, sich mit
allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass die längst fällige Neuordnung des
Ausgleichsfonds im Sinne des Ausbaus der Solidarität in der Krankenversicherung
verwirklicht wird, so dass der Krankenversicherung mit dem neuen Ausgleichsfonds
zugleich ein innovatives und modernes Solidar- und Managementinstrument zur
Verfügung gestellt werden kann.

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird weiters ersucht, im
Rahmen der Sicherung der Krankenkassenfinanzierung über den Ausgleichsfonds
folgendes sicherzustellen:

• Setzung von Maßnahmen zur Behebung der Strukturmängel einzelner
Krankenversicherungsträger,

• Setzung von Maßnahmen zur Harmonisierung der Verwaltungsstrukturen aller
Krankenversicherungsträger,

• Ausarbeitung detaillierter Sanierungspläne für jeden defizitären
Krankenversicherungsträger und Bindung der Darlehensgewährung an die
erfolgreiche Umsetzung der Sanierungspläne,

• gesetzliches Vorsehen von Tilgungsplänen, die die Rückzahlung der gewährten
Darlehen ab 2005 gewährleisten,

• Bindung der Gewährung von Mitteln des Ausgleichsfonds an Einsparungen im
Bereich der Verwaltungskosten und der eigenen Einrichtungen der
Krankenversicherungsträger,

• Zuerkennung von Mitteln an defizitäre Krankenversicherungsträger nur unter der
Voraussetzung, daß diese nicht betriebsnotwendige Vermögensbestandteile nach
Möglichkeit zur Finanzierung sowie nicht veräußerbare Vermögensbestandteile
ebenfalls nach Möglichkeit zur Besicherung der Ausgleichsfondsdarlehen
heranziehen,

• Einrichtung eines modernen Zielverfolgungssystems mit Monitoring und
Controlling - wie auch bei privatwirtschaftlichen Unternehmen - zur rechtzeitigen
und transparenten Information der Sozialversicherungsträger."


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