1600/AB-BR BR
Eingelangt am: 07.11.2000
BM für Landesverteidigung
Die Bundesräte Mag. Hoscher, Genossinnen und Genossen haben am 14. September 2000
unter der Nr. 1731/J - BR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Heeresspital Stammersdorf" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:

Zunächst darf ich daran erinnern, dass die Frage einer allfälligen "Öffnung des
Heeresspitals" in Stammersdorf in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand
parlamentarischer Anfragen war. Unter meinem Amtsvorgänger wurden gegen eine solche
Öffnung insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken ins Treffen geführt (vgl. 2709/AB zu
2723/J und 3057/AB zu 3090/J, XX. GP).
Da mir die Spitalsituation im 21. und 22. Wiener Gemeindebezirk bekannt ist, habe ich am
14. Juli 2000 den Auftrag zur Bildung einer ressortinternen Arbeitsgruppe erteilt, die zu
prüfen hat, ob bzw. inwieweit es möglich wäre, die Einrichtungen des Heeresspitals - in
verfassungskonformer Weise und ohne die militärmedizinischen Erfordernisse zu
beeinträchtigen - auch zivilen Patienten zugänglich zu machen. Die Arbeitsgruppe hätte
somit alle in diesem Zusammenhang relevanten rechtlichen, organisatorischen,
medizinischen, personellen und finanziellen Fragen zu klären und geeignete
Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich bis Ende des
Jahres erwartet.
Zu 3:

Um jegliche Präjudizierung der erwähnten Arbeitsgruppe zu vermeiden, bitte ich um
Verständnis, dass ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren Angaben machen kann.
Zu 4:

Entfällt.

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