Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 22

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Sie sichern all dies mit Bundesverfassungsgesetzartikeln und Verfassungsbestimmungen ab, um die Unzulänglichkeit dieser Bestimmungen, wie rückwirkendes Inkrafttreten oder Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, einer Überprüfung durch die Höchstgerichte zu entziehen. Sie lehnen sich zurück und lassen sich als die großen Sanierer den Ihnen wohlgesonnenen Medien und im Staatsrundfunk feiern.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktionskollegen werden noch einige eklatante Beispiele Ihres Versagens aus der Sicht der Bundesländer bringen. Ich möchte abschließend noch auf die ursprünglich zur Behandlung vorgesehene Novellierung des Übergangsgesetzes 1920 zu sprechen kommen, mit der eine gravierende Beschneidung der Länderrechte vorgesehen ist.

Dieser Beschluß wurde im Nationalrat zurückgestellt und soll am 8. Mai behandelt werden. Ich erwähne das deswegen, weil die Länder in ihren Äußerungen dazu darauf hingewiesen haben, daß sie am 10. Mai in der Landeshauptmännerkonferenz zu dieser Thematik Stellung nehmen werden. Aber hier zeigt sich einmal mehr eklatant, wie Sie mit Länderrechten und Länderwünschen umspringen.

Bereits am 8. Mai wollen Sie im Nationalrat einen diesbezüglichen Beschluß fassen. Es trifft Sie gar nicht, daß die Meinungsbildung der Länder erst am 10. Mai erfolgt. Bei der in dieser Novelle vorgesehenen Abschaffung des Zustimmungsrechtes der Länder hinsichtlich der Änderung der Bezirksgerichtseinteilung zeigt sich einmal mehr, was Sie unter Föderalismus verstehen. Wenn die Länder nicht willig sind, sich den Intentionen des Bundes zu fügen, dann wird die Macht des Zentralstaates voll zur Geltung gebracht: Den Ländern wird mit einem Federstrich das ihnen eingeräumte Recht genommen.

Föderalismus darf aber nicht Gegenstand eines Lippenbekenntnisses sein, ein schönes Wort, das man in Sonntagsreden verwendet, sondern er muß tatsächlich gelebt werden. Die Bundesstaatsreform ist auf die lange Bank geschoben. Bekanntlich hat der EU-Beitritt Kompetenzverschiebungen über die nationalen Institutionen hinaus zu internationalen Gremien gebracht. Den Ländern wurden in diesem Zusammenhang Versprechungen für einen Ausgleich von Kompetenzverlusten gegeben. Eingelöst werden diese aber nicht, und damit wird dem Föderalismus ein schlechter Dienst erwiesen. Man sucht den Kontakt mit den Ländern nur dann, wenn man ihre Unterstützung braucht. Das sogenannte Strukturanpassungsgesetz und dessen Behandlung im Hohes Haus ist ein Lehrbeispiel dafür, wie man mit den Interessen der Länder nicht umgehen sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die sachlichen Einwände gegen diesen Gesetzesbeschluß sind bei vielen Gelegenheiten in der Vergangenheit dargelegt worden und werden auch heute noch erörtert werden. Meine Fraktion wird jedenfalls dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, nicht beitreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.32

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gottfried Jaud. Ich erteile dieses.

10.32

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich am Beginn folgendes feststellen: Wenn es 1970 keine SPÖ-Regierung gegeben hätte, würden wir heute kein Sparpaket brauchen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Kraml: Das ist aber sehr weit hergeholt!)

Seit 1970 ist die Sozialistische Partei, heute Sozialdemokratische Partei, die führende Kraft in Österreich. Die Sozialdemokratische Partei trägt daher auch die Verantwortung für die heute so hohe Verschuldung des österreichischen Staates. (Bundesrat Mag. Langer: Seit zehn Jahren sind Sie mit schuld!)

In der Zeit der ÖVP-Regierungsmehrheit, meine Damen und Herren, die immerhin 25 Jahre währte, wurde von den ÖVP-Finanzministern eine sehr verantwortungsvolle Budget- und Geld-


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