Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 88

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Noch einmal: Reformen innerhalb dieses Systems werden immer notwendig sein. Es gibt natürlich auch abweichende Entwürfe. Dazu gehört etwa das präsidialstaatliche System, das durchaus in anderen Ländern funktioniert. Als Zeitgeschichtler muß ich dazu sagen: Meines Erachtens entspricht ein präsidialstaatliches System weder der historischen Entwicklung noch der politischen Kultur Österreichs. Es würde zu weit führen, das jetzt detailliert zu erläutern. Ich werde meinen Studenten an der Universität noch des öfteren diese meine Meinung begründen. Ich bin aber jedenfalls davon überzeugt, daß das präsidialstaatliche System für Österreich nicht unbedingt paßt.

Wenn Kollege Prähauser gemeint hat, ich hätte vielleicht zu sehr betont, daß Salzburg in einer besseren Situation ist, so habe ich das, lieber Stefan, nicht getan, um mich im Namen meines Landes damit zu brüsten. (Bundesrat Prähauser: Ich habe gesagt: vergessen zu sagen, daß es in einer besseren Situation ist!) Das war vielmehr eine sachliche Feststellung, wobei ein durchaus freudiger Unterton des Landeshauptmannes eines solchen Landes durchaus erlaubt sein muß. Denn es ist ja nicht nur so, daß wir seit 1992 die geringste Arbeitslosenrate im Bundesland Salzburg haben, sondern daß alle Prognosen bis zum Jahr 1999 sagen, daß wir zwar steigende Arbeitslosenzahlen haben werden, daß aber die Quote an sich trotz allem zumindest bis zum Jahr 1999 unter den Bundesländern die niedrigste sein wird. Noch einmal: Das ist nicht etwas, was wir sozusagen im übertriebenen Eifer den anderen hier sagen wollen, sondern das ist etwas, was wir einfach sachlich feststellen und worüber wir uns vielleicht ein bißchen freuen. Uns ist aber bewußt, daß die Umstände und Rahmenbedingungen durchaus anders sind als in anderen Bundesländern.

Dritte Bemerkung – Bezirksgerichte: Diese Debatte ist an sich nicht neu. Es gibt bei uns fast keinen Justizminister, der nicht schon einen Anlauf gemacht hat, die kleinen Bezirksgerichte abzuschaffen. Ich meine nur: Wenn gesagt wurde, wir müssen darauf achten, daß die Barrieren nicht zu groß werden, dann muß ich sagen: Es ist natürlich auch die Entfernung eine Barriere. Und wenn ich die Entfernung für den Bürger zu seinem Bezirksgericht wesentlich erweitere, dann ist das für ihn selbstverständlich eine Barriere. Außerdem möchte ich feststellen, daß es in diesem Fall sehr wesentlich auch um die Frage des Mitwirkungsrechtes der Bundesländer bei der Auflösung von Bezirksgerichten geht. Ich bin der Meinung, daß wir dieses Mitwirkungsrecht beibehalten sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben in den letzten Jahren schon einiges verkraften müssen, denken Sie etwa auch an die Reform bei den Gendarmerieposten et cetera! Wir sollten daher wirklich sehr vorsichtig sein. Ich meine halt – das sage ich, auch wenn der Herr Minister nicht mehr da ist –, daß ein Landeshauptmann als jemand, der die Angelegenheiten der Bevölkerung ernst nimmt und den Kontakt zu seiner Bevölkerung hält, besser beurteilen kann, was für die Bevölkerung noch zumutbar ist, als der – wenn auch noch so würdige – Bundesminister, der in Wien sitzt und über das Bezirksgericht in Abtenau nicht so genau Bescheid weiß. – Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.

Lieber Stefan Prähauser! Du hast gesagt, daß in meiner gestrigen Rede der Bezug zum Bundesrat gefehlt hat. – Ich habe gestern bewußt nicht auf den Bundesrat Bezug genommen, weil ich selten und nicht gerne etwas zweimal sage. Ich habe gewußt, daß ich heute hier reden werde und meinte, daß das eigentlich ausreichen müßte. Daher möchte ich sagen: Ich glaube, der Grad der Mitwirkung des Bundesrates in den Bundesländern – wobei die Qualität der Mitwirkungsmöglichkeiten unseres Bundeslandes sicher keine schlechtere als in anderen Bundesländern ist – kann und soll erst dann erhöht werden, wenn die Landtage tatsächlich auch die Möglichkeit haben, den Bundesräten die eine oder andere Empfehlung oder den einen oder anderen konkreten Wunsch in den Bundesrat mitzugeben, damit diese Interessen hier dann vertreten werden. Wenn wir diesen Standard der Landesparlamente gegenüber dem Bundesrat haben, lieber Stefan, dann wirst du, das kann ich dir garantieren, nicht nur deinen Sessel überzogen bekommen, sondern dann wirst du sicherlich auch das Rederecht im Salzburger Landtag bekommen. Aber solange sich deine Kritik in erster Linie auf den Sessel bezieht, kann es damit nicht so weit her sein, lieber Stefan! (Beifall bei der ÖVP.)


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