Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 30

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haben. Man sollte aber Entscheidungen nicht zu schnell treffen, sondern man sollte noch ausführlich darüber diskutieren.

Über die notwendigen Sprachkenntnisse hat man bereits diskutiert, und man hat festgestellt und als selbstverständlich angenommen, daß jemand, der diesen Beruf ausüben will, auch die Sprache verstehen und anwenden können muß. Man hat aber von der generellen Normierung einer Sprachbarriere Abstand genommen und hat gleichzeitig auch festgehalten, daß es dem Dienstgeber obliegt, diese Sprachkenntnisse zu überprüfen.

Es wurden auch weitere Schwerpunkte, wie etwa die Studentenvertretung oder die Nostrifikationsbestimmungen, gesetzlich verankert. Man hat eine Angleichung an die Bestimmungen für die Hochschule vorgenommen, sodaß bei Nostrifikationen nicht mehr alle Lehrveranstaltungen gehört werden müssen. In diesem Zusammenhang werden sicher auch die Kosten für derartige Lehrgänge an den Akademien zurückgehen.

Weiters wurde auch von den jährlichen Kontrolluntersuchungen der Absolventen der Akademien Abstand genommen. In diesem Bereich wird es ebenfalls zu einer geringfügigen Verminderung der Ausbildungskosten kommen. Eine vergleichbare Regelung gibt es übrigens schon im Krankenpflegegesetz.

Ein weiterer, wichtiger Punkt, der in diese Novelle einfließen und für die Zukunft des Berufes sehr ausschlaggebend sein wird, ist nun auch die Möglichkeit der Abhaltung von Hochschullehrgängen für lehrendes und leitendes Personal, wobei aber die Absolvierung der Sonderausbildung nach dem Bundesgesetz die gleiche Qualifikation schaffen soll.

Meine Damen und Herren! Sie sehen, es stand wirklich die Bemühung im Vordergrund, auch einige bewährte Bestimmungen in diese Novelle aufzunehmen. Natürlich sind noch weitere Reformvorhaben geplant, die, wie wir wissen, auch dringend erwünscht sind. Wir wären aber schlecht beraten, würden wir ohne ausreichende Diskussion und Beratung diese Punkte aufnehmen, etwa die Erstellung der MTD-Liste, die die verpflichtende Fortbildung, aber auch Veränderungen im Berufsbild und im Tätigkeitsbereich mit sich bringt. Es handelt sich einfach um zu wichtige Anliegen, als daß man die entsprechenden Regelungen ohne Gespräche mit den Betroffenen und mit den Berufsvertretungen in die Novelle einbauen könnte.

Ein weiterer Punkt ist auch, daß für Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in diesem Entwurf eine verpflichtende Dokumentation festgelegt wird. Die verpflichtende Dokumentation führt sicher auch zu einer Professionalisierung dieser Berufe und ist daher eine Maßnahme zur Qualitätssicherung und zum Schutze aller Beteiligten.

Diese Novelle enthält einige wesentliche Verbesserungen und Änderungen, über einige Punkte muß jedoch noch diskutiert werden. Fest steht aber, daß gerade die Ausbildung in den Gesundheitsberufen qualitativ hochwertig und den Anforderungen angepaßt sein muß.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! Dies war meine letzte Rede hier im Hohes Haus. Das Ergebnis der Landtagswahl im Burgenland, welches nicht sehr zufriedenstellend für die SPÖ war, hat es so gewollt, daß ich am kommenden Donnerstag im Burgenländischen Landtag angelobt werde.

Ich möchte aber nicht gehen, ohne Ihnen von dieser Stelle aus für die gute Zusammenarbeit zu danken. Ich war sehr gerne Bundesrätin und werde diese fast 20 Monate meiner Tätigkeit im Bundesrat nicht vergessen. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute, viel Gesundheit und viel Erfolg. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

10.13

Präsident Johann Payer: Liebe Kollegin Pfeffer! Ich wünsche dir von dieser Stelle aus ebenfalls alles Gute und danke für die gute Zusammenarbeit. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile dieses.


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