Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 36

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führen, als auch zur Früherkennung und möglichen Vermeidung von Insolvenzen. Besonders bemerkenswert erscheint mir in diesem Zusammenhang aber auch, daß damit den Dienstnehmern und deren Vertretern ein entsprechender Einblick in die Entwicklung des Betriebes gewährt werden kann.

All diese positiven Aspekte sind verständliche Gründe, diesem EU-Gesellschaftsrechtsänderungsvertrag positiv gegenüberzustehen.

Meine Fraktion wird daher dem vorliegenden Antrag selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.38

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub. Ich erteile es ihm.

10.38

Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Einen Überblick über die gegenständliche Materie, die zur Behandlung ansteht, haben meine beiden Vorredner schon gegeben, sodaß ich nur punktuell auf das eine oder andere noch eingehen möchte.

"Anpassung an die EU" ist in Zeiten wie diesen häufig zu einem Reizwort geworden, weil es oft mit Verschlechterung für Österreich gleichgesetzt wird oder man Verschlechterungen befürchtet. Im gegenständlichen Fall dürfte dies selbst nach kritischer, freiheitlicher und EU-kritischer Prüfung nicht der Fall sein, denn bei der Anpassung von Bilanzierungsvorschriften, von Firmenverschmelzungsvorschriften oder vom Firmenniederlassungsrecht ist es zweifellos sinnvoll, das europaweit mit Rechtssicherheit in einem gemeinsamen Markt klar zu gestalten.

Bei den Verbesserungen in der Bilanzgliederung gefällt mit insbesondere der Ausweis von Eventualverpflichtungen, der nun ausgeweitet wird, gut. Das ist auch im Sinne des Gläubigerschutzes.

Weiters hat der Nationalrat – im Gegensatz zur Regierungsvorlage – hinsichtlich der elektronischen Kommunikation mit dem Firmenbuch eine Änderung durchgeführt. Es war ursprünglich – über diese Änderung ist vielleicht mein Vorredner von der ÖVP nicht glücklich; ich glaube, Sie sind Notar – eine gewisse Monopolisierung für Notare geplant. Ich glaube, daß es im Sinne eines breiteren Angebots für die Nachfrager besser ist, wie eben jetzt auch im Gesetz vorgesehen, daß auch Rechtsanwälte da entsprechend mitwirken können.

Wie mein Vorredner möchte ich darauf hinweisen, daß das Firmenbuchgesetz 1991 wirklich ein hervorragendes Gesetz war, zumindest was die praktische Anwendung für die Adressaten betrifft. Die EDV-mäßigen Abfragen funktionieren klaglos, und für jeden Firmenbuchinteressierten hat das im Gegensatz zu früher wesentliche Entlastungen im Aufwand und in der Bürokratie gebracht.

Meine Vorredner haben einiges zur Publizitätspflicht von Unternehmen hier kundgetan. Ich möchte, weil hier nur in Richtung Gläubigerschutz argumentiert wurde, darauf hinweisen, daß diese Publizität sehr wohl in einem Spannungsfeld zwischen dem Gläubigerschutz auf der einen Seite und dem Datenschutz auf der anderen Seite steht.

Natürlich sind Gläubigerschutzinteressen höchst legitim. Wir leben in Zeiten der Pleitewelle, und insbesondere für die Kreditschutzverbände und ähnliche Dateien wird dieser Einblick Verbesserungen bringen.

Aber auch der Datenschutz ist ein grundsätzlich legitimer Anspruch. Inwieweit die Praxis diesbezüglich Probleme bringen wird, können wir, so glaube ich, erst nach einer Probezeit sehen. Denn so einfach ist das nicht! Daß etwa Mitbewerber oder Kunden Bilanzeinblick erhalten sollen, wird unter Umständen besonders den tüchtigen Unternehmern auf den Kopf fallen, zum Beispiel wenn der Kunde feststellt, daß gute Gewinne ausgewiesen werden, und es auf der


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