Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 59

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Dieser Bericht nimmt auch Bezug auf das Pensionssystem und sagt aus, daß im Jahr 1994 1 805 000 Bürger in Österreich eine Leistung aus dem Pensionssystem für die Altersversorgung erhalten haben. – Ein Teil davon deshalb, weil aufgrund der Arbeitsmarktlage eine vorzeitige Lösung gesucht wurde. Auf diese Art und Weise ist unser Pensionssystem auf Dauer überfordert und nicht finanzierbar, weil so der Generationenvertrag nicht stabil bleiben kann.

Wir brauchen eine Antwort auf eine Gott sei Dank höhere Lebenserwartung, aber auch auf die Verkürzung der Lebensarbeitsdauer. Im Jahr 1970 betrug die durchschnittliche Lebensarbeitsdauer 43,2 Jahre, im Jahr 1994 38,4 Jahre – bedingt durch längere Ausbildungszeiten beziehungsweise durch früheren Pensionsantritt.

Wir haben auch festzustellen, daß die Pensionsleistungen von 1970 bis 1994 um 295 Prozent gestiegen sind. Ich darf positiv anmerken, daß alle Pensionen mit Ausgleichszulage eine enorm gute Entwicklung genommen haben.

Ich finde es erwähnenswert, daß sich vor allem bei Frauen die Anrechnung der Kindererziehungszeiten und die "zweite ewige" Anwartschaft positiv auswirken, daß hinsichtlich der erbrachten Leistung der Kindererziehung eine Maßnahme gesetzt wurde, indem die Benachteiligung während des Erwerbslebens in der Pension endlich ausgeglichen wird.

Die Höhe der durchschnittlichen Pensionsleistungen beim Pensionstyp allgemeine Alterspension liegt bei Männern bei 13 400 S, bei Frauen bei 7 600 S. Der geringste Schnitt liegt bei Männern bei 7 600 S und bei Frauen bei 3 800 S, die höchste Pensionsleistung liegt bei 17 500 S für Männer und 10 400 S für Frauen – dies im ASVG-, im BSVG- und im GSVG-Bereich. Im öffentlichen Bereich sind es 30 600 S. Ohne Neid stelle ich die Frage, ob wir diesen Unterschied auf Dauer unseren Niedrigstpensionisten erklären können. Harmonisierung und neue Überlegungen bei Pensionsanpassungen sind angesagt.

Gerade im Bereich der Pensionsleistung ist unsere Bevölkerung verunsichert. Aussagen wie: Wer weiß, ob ich noch eine Pension bekomme!, sind allzuoft zu hören. Novellen in der Vergangenheit und auch Regelungen im Strukturanpassungsgesetz konnten dieses Vertrauen noch nicht stärken.

Die Bedeutung der Invaliditätspension ist offenkundig. Einige Faktoren in diesem Zusammenhang: Die Zahl der Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates, unabhängig von Geschlecht und Berufsstatus, nehmen zu – besonders in der Landwirtschaft. Die Zahl der psychischen Erkrankungen nimmt zu – mögen im Hintergrund der Leistungsdruck und die Sorge um einen sicheren Arbeitsplatz stehen. Die Möglichkeit des vorzeitigen Austritts aus dem Berufsleben wird, wie schon erwähnt, bewußt zur Milderung der Arbeitslosigkeit eingesetzt. Wir müssen aber sehen, daß das Pensionssystem nicht auf Dauer beschäftigungspolitische Aufgaben übernehmen kann.

Ein Problem für die Betroffenen stellt die Ablehnung der Invaliditätspension dar, wenn keine Berufsausbildung vorhanden ist oder der erlernte Beruf nicht ständig ausgeübt wurde. Tätigkeiten, auf die verwiesen wird, sind zwar theoretisch vorhanden – zum Beispiel Portierdienst, Telefondienst, leichte Putzarbeiten oder Tische-Abräumen in einem Selbstbedienungsrestaurant –, praktisch ist die Chance, vermittelt zu werden, aber minimal. Es ist das ein besonderes Problem auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, wo auch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht vor der Abweisung schützt.

Daß wir in der Krankenversicherung 1994 schon Sorgen und Probleme hatten, sagt der Bericht auch aus. In der Fragestunde wurde aktuell auf dieses Thema eingegangen, und wir werden täglich mit aktuellen Verhandlungen und Entscheidungen konfrontiert.

In der Gesundheitsversorgungskette stellt das Krankenhaus die teuerste Einrichtung dar. Auffällig ist, daß durch moderne Techniken und Verfahren die Belegsdauer pro Patient von 12,7 Tage auf 10,6 Tage zurückging, die Kosten aber im selben Zeitraum je stationärem Patient von 27 223 S auf 43 751 S stiegen. Die Kosten je Pflegstag stiegen von 1 992 S auf 4 282 S. In


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