Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 100

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Die Betriebsübergangsrichtlinie – die grundsätzlich auch für den öffentlichen Bereich, ausgenommen den Bereich der Hoheitsverwaltung gilt – sieht nämlich in Artikel 5 explizit vor, daß die Rechtsstellung und Funktion der Arbeitnehmervertreter erhalten bleiben, sofern der Betrieb das Unternehmen in seiner Identität im wesentlichen unverändert bleibt. Entsprechend dieser Richtlinienbestimmung wird im III. Teil des Beschlusses (§ 75) auch vorgesehen, daß die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetze bestehenden Personalvertretungsorgane bis zur regulären Beendigung ihrer Tätigkeitsdauer am 31. Dezember 1998 im Amt bleiben.

Der gegenständliche Beschluß lehnt sich in der Gliederung stark an die Regelung des Arbeitsverfassungsgesetzes an.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kapral. Ich bitte Sie, das Wort zu nehmen.

15.59

Bundesrat Dr. Peter Kapral (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf gleich eingangs feststellen, daß – so wie dies auch im Entwurf zum Ausschußbericht festgehalten ist – meine Fraktion diesen Gesetzesbeschluß des Nationalrates ablehnt, das heißt, dem Antrag zuzustimmen, nicht beitritt. Durch einen bedauerlichen Irrtum ist im Ausschuß eine einstimmige Zustimmung erfolgt. Wir werden hier im Plenum aber gegen diesen Gesetzesbeschluß stimmen.

Die betriebliche Interessenvertretung für die Arbeitnehmer der Post und Telekom Austria AG ist derzeit gesetzlich nicht geregelt, so heißt es jedenfalls in der Begründung zu einem Initiativantrag, der am 7. Mai im Nationalrat eingebracht wurde.

Weiters heißt es dort: "Die Personalvertretung der bisher im Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung beschäftigten Bediensteten unterlag nicht den Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes; Grundlage ihrer Tätigkeit war vielmehr der sogenannte ,Figl-Erlaß’".

Bedauerlicherweise wird nicht weiter ausgeführt, auf welcher Rechtsgrundlage dieser basiert beziehungsweise welches rechtssystematische Instrument ein "Figl-Erlaß" ist. Ich nehme an, daß die Bezeichnung auf den seinerzeitigen Bundeskanzler und späteren Außenminister Figl zurückzuführen ist. Jedenfalls entnimmt man diesen beiden Zitaten, daß die Organisation der Personalvertretung im Bereich der Post beziehungsweise, so wie es jetzt heißt, Post und Telekom AG einer Neuregelung bedarf, und das wird auch von meiner Fraktion gar nicht bestritten.

Dieser Initiativantrag ist im Gleichklang mit dem an sich anerkennenswerten Bemühen einer Ausgliederung, einer Neustrukturierung, einer gesellschaftsrechtlichen Neuordnung des gesamten Bereichs der österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung, wie ja die seinerzeitige Bezeichnung war, entstanden. Es hat den Anschein, als ob die Zustimmung im Bereich der Koalition zu diesem Initiativantrag dadurch belohnt wurde, daß von sozialdemokratischer Seite entgegen den ursprünglichen Ansichten der Österreichischen Volkspartei zugestanden wurde, mit der neugegründeten Post und Telekom AG an die Börse zu gehen und daher nicht nur eine Organisationsprivatisierung durchzuführen, sondern zumindest einen ersten Schritt in Richtung einer echten, auch eigentumsmäßigen Privatisierung zu setzen.

Das, was hinsichtlich der Betriebsverfassung im Bereich der Post nunmehr vorgesehen ist, liest sich gut, und zwar heißt es auch hier in der Begründung: Von der Verwendung des für den öffentlichen Bereich typischen Begriffs Personalvertretung wurde zugunsten des für den Bereich der Privatwirtschaft gängigen Begriffs der Betriebsverfassung abgegangen. – Das liest sich schön, hört sich schön an und ist an sich ein richtiger Ansatz. Was aber dabei herausgekommen ist, ist – verzeihen Sie den Ausdruck – ein Monstrum, ein gigantischer Aufbau von verschiede


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