Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 97

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Zu betonen und ebenfalls zu wiederholen ist, daß bereits 1995/96 Einsparungen im Medikamenten- und Heilbehelfebereich durch Verhandlungen mit den Vertragspartnern erzielt wurden. Auch wurden gesetzliche Maßnahmen eingezogen, wie zum Beispiel hinsichtlich KRAZAF-Zahlungen, Kostenbeteiligung bei Kuraufenthalten, Beitragspflicht für dienstnehmerähnliche Werkverträge und freie Dienstverträge, um nur einiges zu nennen. Ohne diese Maßnahmen würden die Defizite bei Krankenversicherung und Gebietskrankenkasse 1996/97 wesentlich höher ausfallen. Durch diese einnahmenorientierte Ausgabenpolitik ist der Spielraum für ausgabenseitige Einsparungen des Hauptverbandes der Krankenversicherungsträger großteils ausgeschöpft, wenn man nicht eine Leistungseinschränkung und damit eine Minderung der Qualität der Gesundheitsvorsorge in Kauf nehmen will.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt auf der Hand, daß eine Verringerung des Defizits nur mehr durch gesetzliche Maßnahmen auf der Einnahmenseite erfolgen kann. Das vorliegende Novellenpaket sieht daher Maßnahmen zur Deckung des Defizits vor. Zugegebenermaßen wäre uns Sozialdemokraten eine verträgliche Beitragssatzerhöhung mit einer Harmonisierung zwischen Angestellten und Arbeitern beziehungsweise eine Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung lieber gewesen.

Der Kompromiß – wir haben es heute bereits mehrere Male gehört, und ich betone es noch einmal – ist die Krankenscheingebühr in Höhe von 50 S pro Quartal und Krankenschein für einen praktischen Arzt, unabhängig von der Zahl der Arztbesuche. Ausgenommen davon sind, wie bereits bekannt, Pensionisten, Kinder sowie von der Rezeptgebühr befreite Personen. Auch für Überweisungen und Urlaubskrankenscheine ist keine Gebühr zu bezahlen.

Für Pensionisten – wir haben auch dies bereits gehört – gibt es keine Krankenscheingebühr. Ihr Beitrag zur Sicherung der Qualität der Gesundheitsvorsorge ist die Anhebung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung um 0,25 Prozentpunkte. Insgesamt beträgt der Beitragssatz für Pensionisten nunmehr 3,75 Prozent. Sehr wichtig ist, sehr geehrte Damen und Herren, dabei anzuführen, daß bei Pensionisten die Krankenversicherungsbeiträge die Steuerbemessungsgrundlage reduzieren. Dies ist auch eine kleine Milderung und wird oft übersehen. Man muß auch die Anhebung der Krankenversicherungsbeitragssätze der Pensionisten als einen Kostenbeitrag zur Sicherung der steigenden medizinischen Möglichkeiten durch neue Diagnose- und Therapieeinrichtungen, die steigende Lebenserwartungen bringen, sehen.

Ein weiterer Punkt zur Finanzierung der sozialen Krankenversicherung ist die Anhebung der Rezeptgebühr von derzeit 35 S auf 42 S, also eine Erhöhung um 7 S. Die Befreiungen von der Rezeptgebühr bleiben auch weiterhin aufrecht. Bei der Inanspruchnahme von Nichtvertragsärzten jedoch werden in Hinkunft nur mehr 80 Prozent als Kostenersatz gewährt.

Hinsichtlich des Bezuges von Krankengeld von derzeit 26 Wochen sind im Gesetz hinkünftig 52 Wochen festgelegt. 26 Wochen waren von der Wiener Gebietskrankenkasse aus Finanzierungsgründen bereits beschlossen. Eine generelle Reduzierung auf 26 Wochen wird damit gesetzlich abgewendet. Die Krankenkassen haben darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, über den gesetzlichen Mindestzeitraum von 52 Wochen hinaus den Anspruch auf Krankengeld in den Satzungen vorzusehen. Die Verankerung von 52 Wochen im Gesetz ist deshalb so enorm wichtig, da es damit einen Rechtsanspruch gibt.

Ein Wort noch zu dem neu im Gesetz vorgesehenen und sehr kritisierten Controlling-System. In Hinkunft sind die Krankenkassen weiterhin dazu aufgerufen, Einsparungen zu tätigen und so zu wirtschaften, daß weitere Belastungen der Bevölkerung unterbleiben. Dafür soll auch die gesetzliche Einrichtung einer Controllingstelle sorgen, die die wirtschaftlichen Aspekte überprüfen wird und dem Hauptverband und die Versicherung bei kostendämpfenden Maßnahmen beraten soll. Diese Maßnahmen sind heute in der Wirtschaft üblich, fast nicht mehr wegzudenken, und sie sind vernünftig. Je mehr Kontrolle und Beratung, desto besser. Kontrolle wird immer gefordert, und wenn sie dann einsetzt, gibt es plötzlich Bedenken. Das ist aus meiner Sicht nicht ganz zu verstehen, aber man bekommt anscheinend oft Angst vor der eigenen Courage.


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