Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 132

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Verkürzung der Entscheidungsfrist für die Schlichtungsstelle bei Betriebsvereinbarungen über die Arbeitszeit;

im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (Artikel III):

Klarstellung, daß die Winterfeiertagsvergütung den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht beeinträchtigt (dafür wird ja Abschlag abgezogen);

im ASVG (Artikel IV):

Regelung der Sozialversicherungspflicht der Winterfeiertagsvergütung; sie unterliegt der Vollversicherung; die Beiträge hat bei Auszahlung mit dem Urlaubsentgelt der Arbeitgeber, ansonsten die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen für die Urlaubsabfindung abzuführen;

im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (Artikel V):

Regelung des von der BUAK an das AMS abzuführenden Beitrages;

im Einkommensteuergesetz (Artikel VI):

Regelung der Einkommensteuer für die Winterfeiertagsvergütung, wenn sie nicht mit dem Urlaubsentgelt (und damit über die normale Lohnverrechnung beim Arbeitgeber), sondern direkt von der BUAK ausbezahlt wird.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Kapral. Ich erteile es ihm.

18.26

Bundesrat Dr. Peter Kapral (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Gesetzesbeschluß des Nationalrates betreffend das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, der uns vorliegt, enthält ohne Zweifel eine an sich sinnvolle und zu begrüßende Bestimmung, nämlich die Ermöglichung einer Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung. Das ist ein wichtiges Vorhaben, denn wenn der Wirtschaft die Anpassung an die geänderten Verhältnisse jetzt im großen Rahmen ermöglicht werden soll, muß der starre Rahmen, in dem sich bisher die Arbeitszeitgestaltung bewegen durfte, geändert werden.

Aber das ist nicht der tatsächliche Beweggrund, der zu diesem Initiativantrag im Nationalrat geführt hat. Vielmehr geht es darum, daß noch ein weiterer Schritt, der zu dem Belastungspaket gehört, gesetzt wird. Es sollen nämlich weitere Einsparungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung gefunden werden, etwas, was letztlich zu Lasten der Arbeitnehmer geht, die auf einen Teil ihrer Einkünfte verzichten müssen. Daher lehnen wir Freiheitlichen den Antrag, keinen Anspruch zu erheben, ab.

Ähnliches gilt für das Bäckereiarbeiter/innengesetz. Erfreulich ist, daß quasi ein bestehendes Berufsverbot, nämlich für gelernte Bäckerinnen, aufgehoben wird, weil sie gegenüber ihren männlichen Kollegen, die ebenfalls eine Bäckerarbeitslehre absolviert haben, benachteiligt, diskriminiert waren.

Ich darf daran erinnern, daß die Freiheitlichen die erste Partei waren, die für eine generelle Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen eingetreten ist und auch hier eine völlige Gleichstellung zwischen Mann und Frau herbeigeführt sehen will. Das ist auch im Hinblick auf die geltenden EU-Bestimmungen und die Mitgliedschaft Österreichs zur Europäischen Union ein Schritt, der auf jeden Fall getan werden muß.


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