Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 171

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Die Rechtslage der EU ist so glasklar, daß sie klarer nicht sein könnte. An den Worten des EU-Rechtes ist nicht im geringsten herumzuinterpretieren, ob es auch andere Möglichkeiten geben könnte.

Wir von den Freiheitlichen werden sicherlich immer wieder auf die Versprechungen, die vor der EU-Abstimmung gegeben wurden, zurückkommen und die einzelnen Punkte einmahnen. Ich persönlich bin schon sehr gespannt, mit welchen Ausflüchten die Regierungsseite im nächsten Jahr auf uns zukommen wird, um zu erklären, warum die Sparbuchanonymität leider doch nicht zu halten ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.03

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann. Ich ersuche ihn, zu sprechen.

21.03

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Angesichts der fortgeschrittenen Stunde möchte ich nur zwei Punkte sehr kurz erwähnen.

Zuerst möchte ich Kollegen Rockenschaub antworten: Ich glaube, die zwei Novellen zum Bankwesengesetz sind im Hinblick auf die EU-Konformität ungemein wichtig. Es werden die Richtlinien der EU über die Großveranlagung und die Einlagensicherung und die Konsolidierungsrichtlinie übernommen. Das sind wichtige Schritte, um unser Bankwesen EU-reif zu machen.

Zur zweiten Novelle kann man sagen: Die Abschaffung der Anonymität der Wertpapierdepots ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt, um den Ruf des Börsenplatzes Wien international zu verbessern. Es geht auch darum, die Geldwäscherichtlinie der EU ... (Bundesrat Dr. Kapral: Was ist der "Börsenplatz Wien"? Können Sie mir das erklären? Was bedeutet dieser im Vergleich zu anderen "Börsenplätzen"?) Herr Kollege! Ich glaube, ich brauche Ihnen als altem Wirtschaftspolitiker kaum etwas über den Börsenplatz Wien zu sagen. Es geht hier praktisch um die Frage des Insider-Handels und dergleichen. Ich glaube, der Kollege hat es zuerst gesagt: Er ist auch dankbar und froh, daß die Geldwäscherichtlinie übernommen wird, damit der Bankplatz Wien beziehungsweise Österreich verbessert wird.

Ich glaube – auch in diesem Punkt möchte ich Kollegen Rockenschaub antworten –, es ist jetzt sehr leicht, wenn man versucht, politisches Kleingeld um die Frage der Anonymität der Sparbücher zu lukrieren. Sie wissen, daß es diesbezüglich eindeutige politische Aussagen seitens der Bundesregierung gibt.

Aber ich glaube, die Frage der Anonymität der Sparbücher ist nicht das Problem. Man versucht vielmehr, damit das Vertrauen in den Schilling und das Vertrauen der Österreicher in die Sparkultur überhaupt zu untergraben.

Es geht, wie ich meine, um etwas ganz anderes: Es geht darum, daß man das österreichische Bankgeheimnis ausbaut. Ich glaube, wenn wir es in absehbarer Zeit erreichen – das ist gestern im Ausschuß nämlich nicht sehr klar herausgekommen –, das Bankgeheimnis in Richtung jenes der Schweiz oder Luxemburgs zu verbessern, dann erübrigt sich die Diskussion über die Anonymität der Sparbücher. Ich glaube, das ist der richtige Schritt.

Der gesamte Themenkreis wird immer nur an der Frage der Anonymität aufgehängt, mit der wenige wirklich etwas anfangen können. Es geht halt darum, daß die Großmutter immer noch Angst hat, daß ihr das Geld weggenommen wird und deshalb unbedingt ein anonymes Sparbuch haben will. In der heutigen Situation ist aber die Frage des Bankgeheimnisses viel wichtiger. Denn es ist für Österreich als Rechtsstaat bedenklich, daß heute durch Verwaltungsverfahren jederzeit Bankdepots geöffnet werden können. In diesem Punkt müßte man der Forderung der Bankwirtschaft Rechnung tragen, daß für solche Fälle unbedingt richterliche Entscheidungen erforderlich sein sollen.


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