Natürlich können wir zwischen Anonymität und Bankgeheimnis unterscheiden. (Bundesrat Dr. Harring: Es gibt in Ihrer Partei niemanden, der sich um Konsumentenschutz kümmert!) Ich bin kein Konsumentenschützer vom Verein her! Das, was die Konsumentenschützer vom Bankwesen verlangen, nämlich die Vergleichbarkeit der Bedingungen, war nie gegeben! Das richten sich die Banken selbst. Und wenn ein Direktor einer Bank mit einer Jahresbilanzsumme von 500 Millionen meint, ein Rothschild zu sein, so liegt das auch nicht am Gesetz, sondern an diesem Bankdirektor, der zu hohe Kredite vergibt.
Ich will jetzt aber nicht weiter auf dieses Bankwesengesetz eingehen, weil wir dazu einfach keine Zeit haben. Und zu den anderen Punkten bringe ich nur stichwortartig einige Anmerkungen:
Zum Verbrauchsteueränderungsgesetz: Es gibt in der Europäischen Union von Staat zu Staat unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Im Sinne einer notwendigen Harmonisierung wurden von der EU mehrere Richtlinien beschlossen, die auch Österreich bereits beschlossen hat oder die noch beschlossen werden müssen. Es kommt mit dieser Novelle aber auch zu einer Vereinfachung bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, zum Beispiel zum Wegfall der Verbrauchsteuerbegleitdokumente aufgrund der Möglichkeit der Benützung der ohnehin notwendigen Zollbegleitdokumente.
Ein weiterer Punkt scheint mir noch wichtig zu sein: Durch die Einführung einer Elektrizitätsabgabe im Strukturanpassungsgesetz 1996 wäre es zu einer Doppelbelastung gekommen, wenn man sowohl für den Energieträger, also für den Heizstoff, als auch für die daraus erzeugte elektrische Energie eine Abgabe eingehoben hätte. Bei Heizöle wurde darauf schon im Mineralölsteuergesetz 1995 Rücksicht genommen, jetzt sollen auch Diesel und Flüssiggas einbezogen werden. – Wir werden dieser Novelle die Zustimmung erteilen. (Vizepräsident Dr. Schambeck übernimmt den Vorsitz.)
Weiters gibt es eine Novelle zur Änderung des Finanzstrafgesetzes. Es geht um eine zentrale Evidenz, die praktisch schon vorhanden ist. Sie wird automatisationsunterstützt geführt. Dies scheint mir zeitgemäß und notwendig zu sein, wobei der Datenschutz laut Gesetz gewährleistet ist. Es wurde uns im Ausschuß versichert, daß die erfolgte Tilgung vorangegangener Finanzstrafen bei neuerlichen Vergehen unberücksichtigt bleibt. – Wir werden dieser Novelle zustimmen.
Ein paar Worte zum Versicherungsaufsichtsgesetz und dessen Änderung:
Auch diese Änderung entspricht der Notwendigkeit der Anpassung an EU-Recht, und zwar des EU-Versicherungsrechtes und des EU-Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes und der betroffenen Richtlinien. Es geht dabei um die verstärkte Beaufsichtigung von Finanzunternehmen auf dem Wertpapiersektor, um die verbesserte Informationspflicht zugunsten des Versicherungsnehmers – auch des Konsumenten –, um die Gewinnbeteiligung bei Lebensversicherungen und um die Verwendung derivativer Finanzinstrumente, um nur einige Stichworte zu nennen. – Wir werden dieser Novelle zustimmen.
Nächster Punkt ist die Änderung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes. Dazu hat Kollege Richau das Wort ergriffen. Es geht eben darum, daß auch Gendarmeriebeamte Geschäfte der Zollverwaltung miterledigen dürfen. Es wird dies wahrscheinlich ohnehin nur an den kleineren Grenzübergängen der Fall sein, bei denen man bisher, wenn man eine derartige Grenze passiert hat, Zöllner und Gendarmeriebeamte vorgefunden hat.
Auch die Gendarmerie soll nun Agenden des Zolls übernehmen dürfen. Natürlich bedarf es dazu einer entsprechenden Ausbildung der Beamten, damit sie mit den einschlägigen Gesetzen und deren Handhabung vertraut sind, aber wenn es dadurch zu einer Vereinfachung in der Durchführung und zu Sparmaßnahmen bei der Umsetzung kommt, glaube ich, daß das möglich ist. Für Zollorgane hingegen wird die Möglichkeit geschaffen, auch Grenzkontrollen im Landesinneren vornehmen zu können. – Wir werden auch dieser Änderung zustimmen.
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