Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 179

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Verschleudern oder Verschenken, aber dennoch eine Bedachtnahme auf den weiteren Bestand dieses wichtigen Betriebes.

Was wäre nämlich die Alternative? – Ich weiß schon, daß man von Tradition und davon, "weil es immer schon so war", allein nicht leben kann, es ist aber zu befürchten, daß bei einem Niedergang der Salinen Arbeitslose entstünden, daß viele junge Menschen in Zukunft keine Arbeitsplätze vorfänden und damit die Wirtschaft in diesem Salzkammergut insgesamt – nämlich die betroffenen Gemeinden und die öffentlichen Haushalte wegen fehlender Steuereinnahmen, aber auch das Handwerk und die Handelsbetriebe wegen niedriger Umsätze – geschädigt würde.

So meine ich, daß beim Verkauf der Österreichischen Salinen zu einem angemessenen Verkaufspreis – noch einmal: nicht verschenken – ein privates Unternehmen in der Lage sein müßte, die Salinen erfolgreich und langfristig weiterzuführen. Die beste Gewähr dafür scheint mir doch ein inländischer Eigentümer oder eine inländische Bank- oder Finanzierungsgruppe zu sein, denen die österreichischen Interessen und die Interessen des gesamten Salzkammergutes und seiner Wirtschaft und Arbeitnehmer näherliegen, als dies von einer nichtösterreichischen Gruppe angenommen werden könnte (Beifall bei Bundesräten der SPÖ) , wobei nicht ausgeschlossen ist, daß die ÖIAG weiterhin noch Anteile behält und nicht alle verkauft, um Einfluß ausüben zu können. – Ich danke für den vorzeitigen Applaus. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.37

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralölsteuergesetz 1995, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer- und Monopolgesetz 1995 und das Tabaksteuergesetz 1995 geändert werden, nämlich Verbrauchsteueränderungsgesetz 1996.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .


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