Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 207

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Sinne hat der Ständige Ausschuß das vorliegende Änderungsprotokoll ausverhandelt, mit dem das Übereinkommen an die Weiterentwicklung in der Tierhaltung angepaßt werden soll, indem sein Anwendungsbereich auf bestimmte Aspekte der Entwicklungen in den Tierhaltungsmethoden, insbesondere im Bereich der Biotechnologie sowie auch auf das Töten von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben erweitert werden soll.

Das Änderungsprotokoll bedarf für sein Inkrafttreten der völkerrechtlichen Bindung aller Vertragsparteien des Übereinkommens. Dieses gilt bereits für über 20 Staaten sowie für die EG, sodaß mit Inkrafttreten des Zusatzprotokolls erst in einiger Zeit zu rechnen sein wird.

Der Anwendungsbereich des gegenständlichen Übereinkommens wird auf den Bereich der Zucht erweitert, sowohl auf konventionelle Zuchtverfahren, als auch auf Eingriffe und Manipulationen am genetischen Material. Weiters ist unter anderem ein neuer Artikel 3 vorgesehen, der das Verbot der natürlichen oder künstlichen Zucht oder von Zuchtmethoden enthält, die zu vorhersehbaren Leiden oder Schäden bei den betroffenen Tieren führen oder führen können. Dies alles zeigt, wie wichtig die Zustimmung zu dieser Gesetzesmaterie ist.

Ich verweise zum Abschluß auf Äußerungen der FPÖ, die auf ihre Liebe zu den Bauern ein bezeichnendes Licht werfen: Als Finanzbeitrag zur Gesundung des Budgets hat Herr Haider eine Ausgabenkürzung bei den Subventionen um 50 Prozent vorgeschlagen. Da bekannt ist, daß das Landwirtschaftsbudget zu 50 Prozent für Förderungen aufgeht, frage ich mich, wie er sich das vorgestellt hat. – Ich glaube, das ist unmöglich! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.27

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesrat Penz! Ich muß Sie um Entschuldigung bitten! Ich war der Meinung, daß Sie sich zu Wort melden wollen. Ich habe nicht realisiert, daß Sie sich zu einer tatsächlichen Berichtigung melden wollten.

Ich darf Sie bitten, diese tatsächliche Berichtigung jetzt zu bringen, muß Sie aber darauf hinweisen, daß unsere Geschäftsordnung besagt, daß die Wortmeldung nicht länger als fünf Minuten dauern darf.

23.27

Bundesrat Ing. Johann Penz (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich aus drei Gründen zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet.

Erstens: Herr Bundesminister! Sie sind das erste Mal hier im Bundesrat, und daher muß ich tatsächlich berichtigen: Wir führen die Agrardebatte üblicherweise nicht auf einem solchen Niveau! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Das ist ausschließlich ein Verdienst des Kollegen Waldhäusl und nicht des Bundesrates! (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel .)

Zweitens darf ich tatsächlich berichtigen, daß ich stolz bin, ein Bauernvertreter zu sein, dem es mit vielen anderen gelungen ist, daß im Jahre 1995 in der Landwirtschaft eine durchschnittliche Einkommenssteigerung von 22 Prozent möglich gewesen ist. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wo ist die tatsächliche Berichtigung?) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist ein Verdienst des Bauernbundes und von niemandem sonst.

Ich bin außerdem Kollegen Prähauser dankbar, daß er gesagt hat, der Parteiobmann der Freiheitlichen Partei habe nicht nur beim EU-Beitritt 1994 eine Kürzung der Förderungen für die Bauern gefordert, sondern er habe auch jetzt als Beitrag zur Budgetsanierung eine Reduktion der Förderungen der Bauern um die Hälfte verlangt. – Mit den Freiheitlichen wäre also die genannte Einkommensverbesserung der Bauern in Österreich nicht möglich gewesen. Schreiben Sie sich das hinter die Ohren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Waldhäusl: Das ist keine tatsächliche Berichtigung, sondern ein Mißbrauch der Geschäftsordnung!)

Drittens: Herr Kollege Waldhäusl! Sie haben in vielen Dingen die Unwahrheit gesagt. Ich möchte nun aufgrund der mir vorgegebenen Zeit zu fünf Punkten kurz Stellung nehmen, in welchen Sie bewußt einen Blödsinn gesagt haben.


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