Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 211

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des AMA-Gesetzes und des Landwirtschaftsgesetzes streife, noch einmal auf das eingehen, was vorhin hier – sicherlich nicht unbedingt der Würde dieses Hauses entsprechend – passiert ist.

Ich stehe nicht an, zuzugeben, daß es aufgrund der Zwischenrufe, die gekommen sind, teilweise auch von mir provoziert war, möchte jedoch in der Sache selbst betonen, daß es verständlich ist, daß man, wenn man ständig mit Landwirten, mit Bauern im ländlichen Bereich zu tun hat, die Bauern aufsucht, von den Problemen dieser Landwirte hört, sie von ihnen unterbreitet bekommt und dann, wenn man ein solches Gesetz zur Begutachtung bekommt, dann, wenn es zur Beschlußfassung kommt, wenn man mitbestimmen soll, sicherlich mit einem gewissen Unbehagen an die Sache herangeht. Man versucht zu verhindern, daß die Bauernvertretung diesen Maßnahmen zum Durchbruch verhilft.

Wenn dann durch Zwischenrufe immer wieder der Eindruck erweckt wird, man wolle nur Polemik machen, man würde nicht wirklich die Probleme der Bauern meinen und ihnen auch nicht helfen wollen, so kann es schon passieren, daß man den Leuten, die den Zwischenruf von sich geben, bewußt eine Antwort in der Art erteilt, in der der Zwischenruf kommt, und zwar in einer Art und Weise, die vielleicht dieses Hauses nicht würdig ist. Ich stehe auch nicht an, zu sagen, daß heute manches Wort nicht fallen hätte sollen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Ing. Penz: Dann hätten Sie es auch nicht verwendet!)

Ich möchte Ihnen, Kollege Penz, sicherlich nicht die Kompetenz im Agrarbereich absprechen. Sie haben in Zeiten Agrarpolitik gemacht, in denen ich aufgrund meiner Jugend noch nicht die Möglichkeit hatte, hier aktiv mitzuwirken. Darum fällt es mir auch nicht schwer, hier noch einmal zu sagen, daß es sicherlich nicht so gemeint war, daß Sie bei der Kärntner Jause sehr viel Wein zu sich genommen hätten, so wie ich für mich jetzt in Anspruch nehmen möchte, daß ich nicht besoffen bin. (Bundesrat Ing. Penz: Ist erledigt!) Ist erledigt! – Ich möchte es trotzdem mit allem Nachdruck noch einmal erwähnen.

Eine kleine Anmerkung – Berichtigung kann ich nicht dazu sagen, da ich mich nicht zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet habe – muß ich jedoch unbedingt noch einfügen.

Als von der Fruchtfolgestabilisierung gesprochen wurde, sind die 100 Prozent für die begrünte Fläche und die 50 Prozent für die restliche Ackerfläche erwähnt worden. Das bezieht sich eindeutig auf 1997, wenn eben einschneidende Maßnahmen zum Tragen kommen sollen. Es wurde aber nicht – leider nicht! – erwähnt, oder es wurde in meiner Rede überhört, daß 1997 für eine Stillegungsfläche überhaupt keine Förderung ausbezahlt würde. Es ist aber in der neuen Verordnung, im neuen Gesetz möglich, daß diese Stillegungsfläche in der Fruchtfolgestabilisierung sehr wohl angerechnet werden kann. Das ist sehr wohl möglich, jedoch wird für diese Fläche kein Betrag ausbezahlt.

Bezüglich der Frage der 400 Millionen Schilling, die bei dieser Maßnahme den Ländern zufallen, war es sicherlich ein Irrtum, meine Rede so zu interpretieren, daß diese 400 Millionen Schilling Niederösterreich allein zu tragen hätte. Wahr ist, daß diese 400 Millionen Schilling natürlich von allen Bundesländern miteinander aufgebracht werden müssen, wobei es die Länder sicherlich nicht leicht haben werden, da, wie ich bereits erwähnt habe, der Bund aufgrund dieses Europavertrages mit einer 60 : 40-Vereinbarung seine Förderungsmittel jederzeit zurückziehen kann. Trotzdem sind wir natürlich alle im Interesse der Bauern, der betroffenen Landwirte bemüht und hoffen, daß die Länder ihre Zusage einhalten werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zu den Beiträgen, die durch die Änderung des AMA-Gesetzes im Obst- und Gemüsebau bis zu einer Höhe von 10 000 S pro Hektar eingehoben werden können – sukzessive geringer werdend bis auf im Folienhaus gezogenes Gemüse, was das Land Vorarlberg sehr betrifft –, möchte ich noch kurz erwähnen, daß der Gedanke der Vermarktung über die AMA doch einer kleinen Erläuterung bedarf, und zwar deswegen, weil man über die im vorliegenden Gesetz enthaltenen Marketingmaßnahmen der AMA im allgemeinen sehr wohl eingehend nachdenken und auch eingehend sprechen kann.


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