Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 219

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Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Verlesung des Antrages.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1996 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IX und X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach) samt Anlagen.

Ich komme zur Verlesung des Antrages:

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der letzte Bericht des Außenpolitischen Ausschusses befaßt sich mit dem Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1996 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IX und X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach).

Der Bericht liegt ebenfalls schriftlich vor. Ich komme daher zur Verlesung des Antrages.

Der Außenpolitische Antrag stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie Beifall des Bundesrates Meier .)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte über die vom Ausschuß gestellten Anträge.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1996 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Belarus andererseits samt Anhängen und Protokoll.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1996 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits samt Anhängen und Protokoll.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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