Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 96

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Wie Sie wahrscheinlich wissen, hätte diese Gruppe von Langzeitarbeitslosen im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes erhebliche Einkommensverluste erlitten, da durch die Anhebung des Pensionsalters von 55 auf 57 Jahre wegen geminderter Erwerbsfähigkeit anstelle des Arbeitslosengeldes die Notstandshilfe getreten und es dadurch zu einem deutlich geringeren Einkommen gekommen wäre. Diese seinerzeitigen Arbeitnehmer, vorwiegend aus der Stahlindustrie, haben in schwierigen Zeiten ihren Arbeitsplatz jüngeren Mitarbeitern zur Verfügung gestellt im Vertrauen darauf, daß die Krisenregionsregelung es ihnen ermöglicht, mit 55 Jahren ihre verdiente Pension zu erhalten. Auch diese Menschen haben, wie wir alle, eine Lebensplanung, und es wäre unverständlich – ich möchte fast sagen: unanständig – gewesen, diese verdienten ehemaligen Beschäftigten im Regen stehen zu lassen.

Ich bin daher sehr froh und Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, auch sehr dankbar, daß Sie diese Ungerechtigkeit und diese Härtefälle erkannt haben – es handelt sich immerhin um über 1 000 Personen – und diese Personen nunmehr vom Strukturanpassungsgesetz ausnehmen werden. Das heißt, daß für diese Personengruppe für die vorzeitige Alterspension bei geminderter Arbeitsfähigkeit weiterhin das Pensionsalter von 55 Jahren gilt. (Beifall des Bundesrates Meier. )

Ich bin sicher, daß es sich hier nur um ein Versehen gehandelt hat und das diesen ehemaligen Mitarbeitern gegebene Versprechen nicht willkürlich gebrochen wurde. Ich möchte aber auch feststellen, daß das Verständnis des Koalitionspartners in dieser Frage anerkennenswert war.

Bezüglich der Werkvertragsregelungen selbst möchte ich noch kurz auf die Problematik bei den Tagesmüttern eingehen, da hiezu wirklich unterschiedlichste Auffassungen bestehen. Wenn von Trägerorganisationen für Tagesmütter, wie zum Beispiel dem Österreichischen Hilfswerk, in Presseaussendungen und wenn auch in Beiträgen im Plenum des Nationalrates unter anderem darauf hingewiesen wird, daß durch die Hinaufsetzung der Geringfügigkeitsgrenze für freie Dienstverträge und dienstnehmerähnliche Werkverträge auf 7 000 S für viele Tagesmütter keine ausreichende Absicherung gegeben ist, dann stimme ich dem zwar inhaltlich zu, muß aber betonen, daß es für mich als Vorsitzende eines Tagesmüttervereins mit über 30 beschäftigten Tagesmüttern insoferne kein Problem in dieser Frage gibt, als ich ein derartiges Frauenprojekt nie initiiert hätte, wenn ich für die beschäftigten Frauen keine volle Absicherung erreicht hätte.

Ich muß aber auch hinzufügen, daß die Beschäftigung der Tagesmütter mit voller sozialversicherungsrechtlicher Absicherung nur dadurch gegeben war, weil Subventionen seitens des Landes Steiermark und auch Zuschüsse durch das AMS die Ausfinanzierung derartiger Projekte erst ermöglichten. Mit den Beiträgen der Eltern allein wäre eine volle Absicherung sicher nicht möglich. Aber gerade das muß ja unsere heutige Botschaft sein: daß Länder und Gemeinden sehr wohl ihren Beitrag zu Tagesmüttereinrichtungen zu leisten haben, analog zu den Kindergärten, da Kinderbetreuungseinrichtungen ja Länder- beziehungsweise auch Gemeindesache sind. Das sage ich auch als Gemeindevertreterin. Dazu stehe ich.

Tagesmüttereinrichtungen stellen eine wichtige und flexible Ergänzung zu unseren Kindergärten und Horten dar. Sie bieten eine qualifizierte Kinderbetreuung, und dafür gebührt den Tagesmüttern auch eine geregelte Bezahlung beziehungsweise eine volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung. Das geht nur durch ein Anstellungsverhältnis, für das wir uns alle einzusetzen haben. Ich möchte nicht mehr erleben müssen, daß in Zukunft Frauen zu mir kommen, um mir zu sagen, sie hätten ihr Leben lang hart gearbeitet, bei verschiedenen Dienstgebern, als geringfügig Beschäftigte, und nun seien sie 60 Jahre alt und hätten keine eigene Altersversorgung. Allein aus diesem Grund bin ich froh, daß es zu dieser, so hoffe ich, zukunftsweisenden Werkvertragsregelung kommt. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.56

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer. Ich erteile es ihm.

15.56

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mein Tiroler Kollege, Bundesrat Jaud, hat heute hier


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