Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 117

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17.40

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der Tatsache, daß ich jetzt als letzte Rednerin zu diesem Thema reden werde, werde ich es sicher sehr kurz machen, vor allem auch deshalb, weil ja vieles, vor allem die Entwicklung dieses Schrittes, eines weiteren Schrittes – ich glaube, man kann das durchaus so bezeichnen – als Beitrag zur Weiterentwicklung eines sozialen Europas bereits von Kollegen Drochter sehr ausführlich geschildert wurde.

Ich möchte dennoch einige Bemerkungen, vor allem aus der Praxis, und durchaus auch einige kritische Bemerkungen anfügen, weil ich glaube, daß uns dieser erste sehr positive Schritt deutlich aufzeigen muß, wo die Grenzen dieser Möglichkeiten sind und wo wir vor allem die Weiterentwicklung anzusetzen haben.

Ich werde trotz allem vermeiden, zu sehr in die Praxis einzusteigen. Ich habe nämlich diese Entwicklung eines Europäischen Betriebsrates in einem Konzern, in dem die leitende Zentrale nicht in Österreich situiert ist, hautnah erlebt, ebenso wie die Verhältnisse, die wir jetzt in Nachvollziehung der Richtlinie zur Einrichtung Europäischer Betriebsräte – nämlich in der Verankerung in unserer Arbeitsverfassung – etwas anders sehen müssen.

Ich möchte nur noch eine Bemerkung zu den Ausführungen des Herrn Mag. Langer machen – ich glaube, wir haben auch im Ausschuß darauf hingewiesen –: Wenn Sie hier von betriebsfremden Personen sprechen, dann ist das nicht so zu sehen, denn bereits jetzt ist im Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehen, daß diese Personengruppe – ich halte das für sehr wichtig und richtig – dort, wo aus den eigenen Reihen die Arbeitnehmervertretung nicht in ausreichendem Ausmaß, nämlich vor allem dann, wenn es zur Neuerrichtung kommt, vorhanden ist, in Form einer Unterstützungserklärung gewählt werden können. Daß man diese Betriebsräte nicht von der Nominierung zum Europäischen Betriebsrat ausschließen kann, ist, so denke ich, die Folge dieses Gedankens, der zu diesen Bestimmungen im Arbeitsverfassungsgesetz geführt hat.

Meine Damen und Herren! Eine ganz wesentliche Komponente bei der Einführung des Europäischen Betriebsrates sind natürlich doch Mentalitätsunterschiede, die sprachlichen Probleme, die selbst dort nicht wegdiskutierbar sind, wo Sprachkenntnisse nach landläufigem Maß in ausreichendem Ausmaß vorhanden wären, denn es ist ein Unterschied, ob man eine Sprache beherrscht, um den täglichen Umgang, vielleicht auch die Kommunikation zu bewältigen.

Wir dürfen aber eines nicht übersehen, nämlich daß es bei der Erstellung von Verträgen zur Regelung der Kompetenzen um Neuland geht und dort der Sprache, wenn man sich üblicherweise auf die gemeinsame Sprache Englisch einigt, und diesen Verhandlungen auch unterschiedliche Rechtsordnungen zugrunde liegen. Es kommt dabei auch – ich habe das am eigenen Leib verspürt, und ich gehe davon aus, daß es anderswo nicht anders läuft – zu Konfliktsituationen. In diesem Falle ist der Frage einer gemeinsamen Sprache beziehungsweise der Einrichtung von ausreichenden Dolmetschmöglichkeiten eine ganz besondere Bedeutung zuzumessen. Auch Dolmetschmöglichkeiten lösen das Problem nicht völlig, denn dadurch kommt möglicherweise die Kommunikation zwischen den zukünftigen Betriebsratsmitgliedern zu kurz.

Die Tatsache, daß der Europäische Betriebsrat eben meines Erachtens eine nicht von allen getragene und wirklich gewollte Einrichtung ist, ist ja auch am Umstand abzulesen, daß man sehr vehement versucht hat, die Zahl der Fachleute, der Berater zu reduzieren und die Gewerkschaften draußen zu halten.

Das, was wir in der Phase, bis es zur Ratifizierung dieser Richtlinie gekommen ist, im Bereich der freiwilligen Abschlüsse erlebt haben, hat uns schon sehr deutlich gezeigt, daß doch Konzerne versuchen – ich möchte jetzt nicht sagen: Betriebsräte über den Tisch zu ziehen –, sehr stark ihre Vorstellungen einzubringen, um dann zu Verträgen zu kommen, die stärker von den Unternehmensinteressen getragen werden. Das ist vielfach soweit gegangen, daß man versucht hat, in diese Verträge auch Geschäftsordnungen über die Arbeitsweise des Betriebsrates an sich hineinzupacken.


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