Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 77

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Hier tritt schon eine Problematik auf, denn bei hohen Investitionen treten doch enorme Mehrbelastungen auf, und hier hat die Bundesregierung schon während der Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union festgelegt, daß diese Mehraufwendungen aus dem Umsatzsteuer-Mehraufkommen ausgeglichen werden sollen. Dies soll eben nun in Form dieses Beihilfenmodells erfolgen.

Dabei sollen grundsätzlich Pauschalregelungen angestrebt werden, die dem Träger der Sozialversicherung und den Krankenfürsorgeeinrichtungen zugute kommen sollen. Daher sollen Träger des öffentlichen Fürsorgewesens eine 1 : 1-Abgeltung der eigenen Vorsteuer, der vorsteuereigenen Einrichtungen und der nach § 3 verrechneten Pauschalzuschläge bekommen.

Für Krankenanstalten mit öffentlichem Recht oder mit gemeinnützigem Träger ist während der Übergangszeit eine Aufzeichnung der eigenen Vorsteuer vorgesehen. Hiebei muß die Krankenanstalt von der auf Privatpatienten entfallenden Vorsteuer 10 Prozent des für diese Patienten in Rechnung gestellten Entgeltes von der Beihilfe abziehen, wobei festgestellt wird, daß gewinnorientierte Privatkrankenanstalten von dieser Beihilfenregelung nicht berührt werden und weiterhin steuerpflichtig bleiben. Eine zu den Krankenanstalten analoge Regelung gilt für eine Übergangszeit von drei Jahren für das Rettungswesen, den Krankentransport und Blutspendeeinrichtungen mit öffentlichem Charakter. Mit dem Jahr 2000 ist für diese Bereiche eine Lösung analog der Ärzteregelung geplant.

Noch eine Feststellung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 1997, denn bekanntlich tritt anstelle des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds – also des KRAZAF – mit 1. 1. 1997 ein Landesfonds in Kraft, der an sich nach denselben Grundsätzen dotiert wird. Die Beihilfen nach dem Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz werden durch die Vorwegnahme bei der Umsatzsteuer in der Höhe der diesbezüglichen Ausgaben für den Bund reserviert. Sie gehen zu Lasten der Ertragsanteile des Bundes, der Länder und Gemeinden, wobei man sagen kann, daß in der Vorbereitung und Erarbeitung dieser Novelle die Körperschaften eingebunden waren und auch deren Zustimmung gefunden werden konnte.

Ich darf daher nochmals festhalten, daß mit diesen von mir angesprochenen Gesetzen, aber auch mit der Novelle zum Glücksspielgesetz und zum Punzierungsgesetz die Anpassungen an die EU-Richtlinien vorgenommen wurden und, wie ich meine, auch Gesetze mit klaren Bestimmungen und gutem Hintergrund geschaffen wurden. – Daher wird meine Fraktion diesen Gesetzesvorlagen die Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.52

Präsident Josef Pfeifer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann. Ich bitte ihn, zu sprechen.

13.52

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zu den vier Gesetzesvorlagen einige kurze Bemerkungen.

Zuerst zur Pensionskassengesetz-Novelle. Ich glaube – das wurde von meinen Vorrednern bis jetzt noch nicht erwähnt –, daß das Pensionskassengesetz in den letzten Jahren durchaus erfolgreich angewendet wurde. Es existieren derzeit in Österreich 13 Pensionskassen, sieben betriebliche und sechs überbetriebliche Pensionskassen mit 112 000 Anwartschaftsberechtigten und 114 000 Leistungsberechtigten und einem Gesamtvermögen von 28 Milliarden Schilling. Ich glaube, das man in den letzten Jahren durchaus erfolgreich gewesen war, wobei es sicherlich notwendig ist, die eine oder andere Anpassung durchzuführen – dazu auch heute diese Pensionskassengesetz-Novelle.

Auch wurden die Veranlagungskriterien verbessert. Mein Vorredner hat das schon im Detail erwähnt. Es wird ermöglicht, die Aktienveranlagung von 30 auf 40 Prozent zu erhöhen, bei ausländischen Aktien von 15 auf 25 Prozent. Das ist durchaus attraktiv. Es gibt natürlich einen Wermutstropfen in diesem Pensionskassengesetz, und zwar können künftig auch Unternehmer in diese Verträge einsteigen. Hier gibt es noch steuerliche Probleme. Ich glaube, wir werden das lösen können.


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