Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 97

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habe schon erwähnt, daß in den vergangenen Jahren mehr als 100 Milliarden Schilling für die 319 Krankenanstalten in Österreich notwendig gewesen sind, darunter die 156 Krankenanstalten, die vom KRAZAF bezuschußt werden. Pro Jahr hat die Steigerungsrate der Kosten zwischen 8 und 10 Milliarden Schilling betragen, und wir sind froh darüber, daß nun eine Deckelung dieser Kosten vorgenommen und es zu einer breiten Transparenz der Spitalskosten kommen wird. Die Spitäler werden ab 1. Jänner nächsten Jahres nicht mehr nach der Verweildauer der Patienten im Spital abrechnen, sondern tatsächlich nach den Leistungen, die für den jeweiligen Patienten erbracht worden sind. Ich glaube, daß man daran den Qualitätsunterschied zwischen der nunmehrigen Lösung und Problembewältigung und jener der Vergangenheit erkennt.

Bundesweit wird nun das System einer leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung eingeführt. Zu den wesentlichsten Punkten der Erneuerung zählt neben der Krankenanstaltengesetz-Novelle aus dem Jahre 1996 die Lösung, von der ich nun spreche, nämlich die Vereinbarung gemäß Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes über die Reform des Gesundheitswesens: Dazu gehören der österreichische Krankenanstaltenplan und der Großgeräteplan. Ferner werden ein Bundesgesetz über die Dokumentation im österreichischen Gesundheitswesen, das Ärztegesetz, der Spitalsambulanzenplan, der Niederlassungsplan für Kassenvertragsärzte, der Pflegebereichsplan und der Rehabilitationsplan beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei allen unverzichtbaren Bemühungen zur Kostendämpfung im Spitalswesen muß aber unbedingt eine Absicherung des bisher hohen Qualitätsniveaus der Anstaltsbehandlungen und der Pflege auch für die Zukunft gewährleistet werden. Diesen hohen Standards können durch Vorgaben von Mindeststandards im personellen Bereich und im apparativen Bereich gehalten werden. Im Bereich der medizinischen Leistungen haben Qualitätssicherungsaspekte, und zwar im Bereich der Strukturprozeß- und Ergebnisqualität, für uns eine sehr zentrale Bedeutung. Deren Realisierung ist in Form eines Qualitätsmanagements in den Krankenanstalten bundesweit Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang ist auch dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter die erforderliche Ausbildung beziehungsweise Um- und Nachschulung, vor allem im Managementbereich, im Controlling, im Rechnungswesen und im Informationswesen beanspruchen können.

Wie auch vom Kollegen Bösch erwähnt, erfolgt die Finanzierung der Krankenanstalten nun über neun Landestöpfe, die mit weitreichenden Gestaltungsfreiheiten ausgestattet sind. In die Landestöpfe werden aber auch weiterhin – und darauf möchte ich im besonderen hinweisen – neben den Ländern, dem Bund, den Gemeinden und den Städten auch die Sozialversicherungseinrichtungen Milliardenbeiträge einzahlen.

Es ist aber auch sichergestellt, daß jene Krankenanstalten, die Beiträge zum Betriebsabgang oder zum Errichtungsaufwand oder Zahlungen aus dem Landesfonds erhalten, der wirtschaftlichen Aufsicht durch die jeweilige Landesregierung und der Gebarungskontrolle durch den Rechnungshof unterliegen. Es ist also auch gesichert, daß die Verwendung der Mittel aus den Töpfen sowohl von der eigenen Landesregierung als auch vom Bundesrechnungshof kontrolliert werden kann. Auch ich halte das für richtig.

Abschließend möchte ich nochmals festhalten, daß die Mitte 1997 in Kraft tretenden Maßnahmen zu keiner Beeinträchtigung der bisherigen hohen Leistungen und des hohen Leistungsniveaus in den österreichischen Spitälern und im österreichischen Gesundheitswesen insgesamt führen werden, sondern daß es mittelfristig sogar zu Verbesserungen kommen wird. Davon bin ich persönlich überzeugt, und daher werden wir Sozialdemokraten der vorliegenden Vereinbarung mit ruhigem Gewissen die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.21

Vizepräsident Dr. DDr. h.c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gottfried Jaud. Ich erteile es ihm.

15.21

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hoher Bundesrat! Mit Freude kann ich heute feststellen, daß sich die in meiner


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