Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 135

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Wettbewerbsverfälschungen zwischen der Post und privaten Anbietern, die letztlich auch zu Qualitätsverschlechterungen im flächendeckenden Dienstleistungsbereich führen kann, soll beseitigt werden.

Die bisher der Post aufgrund von sozial-, staats- und gesellschaftspolitischen Notwendigkeiten auferlegten Pflichten, Dienstleistungen im Interesse des Gemeinwesens zu erbringen, führten betriebswirtschaftlich zu Abgängen in Milliardenhöhe. Wir wissen, daß zum Beispiel die Zeitungsbeförderungsgebühr allein 2,5 Milliarden Schilling an Defizit gebracht hat.

Mit der Ausgliederung der Post- und Telegraphenverwaltung aus dem Bundeshaushalt und der im Koalitionsübereinkommen der Regierungsparteien festgeschriebenen gebarungsmäßigen Trennung von Post und Telekom-Sektor müßten die durch gemeinwirtschaftichen Leistungen bedingten Defizite nunmehr von der Post alleine getragen werden. Diese finanzielle Bürde würde das Unternehmen Post in seiner wirtschaftlichen Existenz ernsthaft gefährden. Die weitere Aufrechterhaltung und die Finanzierbarkeit des bundesweiten Postnetzes wäre in Frage gestellt. Neben dem Verlust von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung müßten massive Nachteile für alle Postbenützer und den Wirtschaftsstandort Österreich in Kauf genommen werden.

Um eine derartige Entwicklung zu vermeiden, muß dem Besteller von Leistungen im besonderen öffentlichen Interesse gegenüber der Post eine Entschädigungspflicht auferlegt werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, daß bei der Post derartige Leistungen im Bedarfsfall bestellt werden dürfen.

Meine Damen und Herren! Von all diesen Umstrukturierungen ist naturgemäß auch das Personal betroffen. Rund 60 000 Postlerinnen und Postler haben ein Recht darauf, daß das Management und der Gesetzgeber, der die Grundrichtung vorgibt, mit Augenmaß an die Sache herangehen. Für mich steht hier außer Diskussion, daß die Bewahrung der Grundsubstanz des Unternehmens an erster Stelle zu stehen hat, weiters geht es um die größtmögliche Erhaltung der Arbeitsplätze und um die Regionalversorgung.

Insgesamt gesehen sehe ich die Chancen für die Post als nicht schlecht an, sich am freien Markt auch entsprechend behaupten zu können. Aus diesem Grund wird die Sozialdemokratische Partei der vorliegenden Gesetzesnovelle die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.14

Präsident Josef Pfeifer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

31. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend Internationales Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten samt Entschließungen MSC.21 (59) und MSC.33 (63) über Änderungen des Übereinkommens (345/NR sowie 5336/BR der Beilagen)


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