Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 137

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Ferner bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

32. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen samt Anlagen (411 und 438/NR sowie 5337/BR der Beilagen)

Präsident Josef Pfeifer: Wir gelangen nun zum 32. Punkt der Tagesordnung: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen samt Anlagen.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Johanna Schicker übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Johanna Schicker: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der gegenständliche Beschluß hat zum Ziel,

den Nationalpark Donau-Auen unter Bedachtnahme auf die Akzeptanz der Bevölkerung und auf der Basis der Kriterien II – Nationalpark der Weltnaturschutzunion – anzustreben,

den Nationalpark Donau-Auen als naturnahes und landschaftlich wertvolles Gebiet von nationaler und internationaler Bedeutung zu fördern und zu erhalten,

die für dieses Gebiet repräsentativen Landschaftstypen sowie die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume zu bewahren,

die Möglichkeiten von Nutzungen des Gebietes zu Zwecken der Bildung von Erholung, Wissenschaft und Forschung wahrzunehmen,

das Grundwasservorkommen in den Donau-Auen zu sichern sowie

eine effiziente Nationalparkverwaltung gemeinsam mit den Ländern Wien und Niederösterreich für die Errichtung und Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen einzurichten.

Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Dezember 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Präsident Josef Pfeifer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger. Ich bitte ihn, das Wort zu ergreifen.

18.20

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Was der Ausschußbericht, den wir soeben gehört haben, in relativ trockenen Sätzen wiedergibt, ist in Wirklichkeit der Beginn eines der bedeutendsten Abschnitte der gegenwärtigen österreichischen Umweltpolitik.


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