Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 145

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Berichterstattung über die Punkte 33 und 34 hat Frau Bundesrätin Johanna Schicker übernommen. Ich ersuche sie höflichst um die Berichterstattung.

Berichterstatterin Johanna Schicker: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Punkt 33: Ziel des gegenständlichen Bundesgesetzes ist der vorsorgliche Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen und der Umwelt vor unmittelbar oder mittelbar schädlichen Einwirkungen, die durch das Herstellen und Inverkehrsetzen, den Erwerb, das Verwenden oder die Abfallbehandlung von Stoffen, Zubereitungen oder Fertigwaren entstehen können.

Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluß des Nationalrates werden die im Hinblick auf die Rechtslage in der EU erforderlichen Anpassungen vorgenommen. Der Anwendungsbereich des Chemikaliengesetzes sowie der Kreis der für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung Verantwortlichen werden im Einklang mit dem Richtlinien der EU erweitert. Das System der Anmeldung neuer chemischer Stoffe in Österreich wird so adaptiert, daß die volle Anerkennung österreichischer Anmeldungen in der EU sichergestellt ist. Der Katalog gefährlicher Eigenschaften, an denen sich Einstufung und Kennzeichnung zu orientieren haben, wird den neuesten Entwicklungen in der EU angepaßt. Weiters werden die rechtlichen Grundlagen für Österreichs Teilnahme am Altstoffprüfungsprogramm der EU geschaffen. Schließlich werden den Vollzugsbehörden zusätzliche Instrumente, insbesondere die Möglichkeit der Beschlagnahme, zur Verfügung gestellt, um die gesetzlichen Vorschriften unter den Bedingungen des Binnenmarktes gegenüber ausländischen wie inländischen Produkten mit gleicher Wirksamkeit durchsetzen zu können.

Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zu Punkt 34:

Die nunmehr zweijährigen Erfahrungen mit der Anwendung des dritten Abschnittes dieses Gesetzes, der die Umweltverträglichkeitsprüfung für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken regelt, haben gezeigt, daß einige Bestimmungen dieses Abschnittes in der Praxis schwer vollziehbar und ergänzungsbedürftig sind.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß einige dieser Bestimmungen zu präzisieren und ihr Zusammenhalt mit dem zweiten Abschnitt des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes klarer zu fassen sind.

Der vorliegende Beschluß enthält auch einige Änderungen, die eine effizientere Abwicklung der Verwaltungsverfahren und eine gezieltere Berücksichtigung von Umweltinteressen ermöglicht.

Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Helmut Prasch. Ich erteile es ihm.

18.56

Bundesrat Dr. Helmut Prasch (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Ihre launige Bemerkung betreffend das Abstimmungsverhalten der Freiheitlichen zurückkommend, Herr Präsident, darf ich ebenso launig antworten, daß wir eben keinem strengen Klubdiktat unterliegen, weshalb freie Mehrheits- und Meinungsbildungen in unserem Klub durchaus üblich sind. (Bundesrat Dr. Kaufmann: Ha! Ha!) – Zum Unterschied von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den anderen beiden Fraktionen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite