Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 151

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dauern wird, weil es das Gesetz gar nicht so lange gibt. Also man fürchtet sich in Österreich allerortens vor etwas, was in der Form nicht so gemeint ist.

Aber noch einmal: Wir werden in den nächsten Tagen auf Regierungsebene das neue Anlagenrecht diskutieren. Wir müssen uns in Österreich der Diskussion stellen, wie wir neue oder novellierte Materiengesetze schaffen, die einerseits dem Umweltschutz und dem Nachbarschutz Genüge tun – und zwar im erforderlichen Ausmaß, im bisher gewohnten Ausmaß –, andererseits aber doch eine Beschleunigung und eine Entbürokratisierung der Verfahren zustande bringen. Ich behaupte, dieser Spagat und diese Gratwanderung im Anlagenrecht und ist im UVP-Recht durchaus möglich. Das ist zu machen.

Österreichs Unternehmer sind nämlich, wenn es um Umweltschutz geht, deswegen als Investoren letztlich nicht wegen der Härte der Anforderungen irritiert – das ist es nicht! –, es geht um die Bürokratie, es geht um die Länge von Verfahren, es geht um die Rechtsunsicherheit, daß man am Anfang eines Projektes nicht weiß, welche Immissionsstandards man einhalten muß! Dort wollen wir Abhilfe schaffen, dann können wir vielleicht sogar bei den echten Standards im Zuge des Fortschrittes des Standes der Technik noch das eine oder andere erreichen, und der Fortschritt wird dann letztlich auch den Bürgern zugute kommen. – Herr Präsident! Ich danke für die Worterteilung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.20

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien – Chemikaliengesetz 1996.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein deutliches Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Anspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Anspruch zu erheben, ist somit angenommen.

35. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 29. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit, die Bundesgesetze BGBl. Nr. 473/1992 und 600/1996, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunter


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