Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 156

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andererseits vom Arbeitsamt für Arbeitslose diese 50 S vom Arbeitslosengeld in Abzug gebracht werden können. Ich habe schon einmal dargelegt, daß ich diese Krankenscheingebühr an und für sich für obsolet erachte, weil ich darin im ersten Schritt einen versteckten Selbstbehalt sehe und das grundsätzlich ablehne. Ich habe aber auch Hoffnung, wenn ich diesen Entschließungsantrag lese, der die Einführung einer Chip-Card für Versicherte verlangt, daß das auch dazu führen könnte, daß diese Gebühr und dieser Selbstbehalt wieder wegfallen – aber leider erst mit 1. 1. 1998, wenn uns das gelingt.

Daß auch Arbeitslosengeldempfänger, Notstandsbezieher 1997 diese Gebühr bezahlen müssen, empfinde ich schlicht und einfach als nicht sehr sozial. Ich habe dafür auch kein Verständnis, aber Hoffnung für 1998.

Wenn man den Text des Entschließungsantrages genau liest, dann muß ich sagen, es ist Vorsicht geboten, denn der Text des Antrages spricht davon, daß für Versicherte keine zusätzlichen Belastungen entstehen dürfen. Was heißt das nun? Heißt das, daß die ab 1997 geltende Quartalsgebühr pro Krankenschein zementiert wird? Oder wird doch das von mir angestrebte Ziel – Abschaffung dieser Gebühr – erreicht werden können? – Das wird die große Frage sein.

Von den Dienstgebern, so ist zu lesen, werden alljährlich 20 Millionen Stück Krankenscheine ausgefüllt. Die Unternehmer werden durch die Einführung der Chip-Card wesentlich weniger an Verwaltungsarbeit zu leisten haben – und das ist im Entschließungsantrag doch vermerkt –, die Wirtschaft wird einen Teil der Kosten dieser Chip-Card mittragen.

Ich meine aber auch, daß Einsparungen an Verwaltungsarbeit auch bei den Ärzten zu erwarten sind und daß auch seitens der Ärzte ein Beitrag bei der Einführung der Chip-Card geleistet werden soll, sodaß die Versicherten tatsächlich von der Gebühr befreit werden können. Es ist schon interessant, daß in Österreich nur 20 Prozent der Ärzte eine EDV-Anlage zur Abrechnung mit den Gebietskrankenkassen verwenden. Jetzt frage ich mich, woran das liegt. – Sicher nicht an dem von den Ärzten eingesetzten Personal, denn wenn es gefordert ist, haben sich die Dienstnehmer noch immer bereit erklärt, auch mit EDV-Anlagen umzugehen.

Es wäre also doch das Ziel – es gilt, dafür einzutreten –, daß diese Gebühr entfällt, denn es wäre nicht einzusehen, daß bei Aushändigung der Chip-Card vielleicht die doppelte oder eine mehrfache Krankenscheingebühr eingefordert wird – von einem Versicherten, der möglicherweise das ganze Jahr gesund bleibt und keinen Krankenschein benötigt, aber dann dennoch zur Kasse gebeten werden würde.

Die Chip-Card an und für sich wird eine Zukunftseinrichtung werden. Ich weiß, daß in den Vereinigten Staaten von Ärzten und Spitälern sogar Rabatte an Versicherte angeboten werden, die mit einer Chip-Card kommen, um sich ärztlich versorgen zu lassen. (Präsident Pfeifer übernimmt den Vorsitz.)

Mit der Chip-Card gibt es natürlich auch viele Sorgen. Ist der Datenschutz gewährleistet? In dem Entschließungsantrag ist vermerkt, daß vorerst nicht daran gedacht ist, daß medizinische Daten eingespeichert werden, und daher habe ich an und für sich nicht Angst, daß es zum gläsernen Menschen kommt. Es ist aber beabsichtigt, diese Frage offenzulassen, und sollte ein Versicherter wollen, daß seine medizinischen Daten "aufgetragen" werden, dann kann das gemacht werden, aber unter strengsten Datenschutzbestimmungen.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Warum erst 1998? Wäre es nicht sinnvoll gewesen, vor Einführung der von mir ungeliebten Krankenscheingebühr gleich die Chip-Card zu installieren? – Dann hätten wir uns diese Gebühr und den ganzen Wirbel grundsätzlich erspart, wer kassiert, wie es gemacht wird und dergleichen mehr. – Es gibt gerade in Niederösterreich ein Modell, das seit mehreren Jahren läuft und eigentlich ein positiver Versuch in diesem Bereich ist. Ich habe mir sagen lassen, daß es einige Herren des Hauptverbandes waren, einige Herren von der Sozialdemokratie, die gebremst und damit eigentlich schlußendlich erst ermöglicht haben, daß es eine Krankenscheingebühr gibt. Arbeiten wir doch gemeinsam an dem Ziel, daß diese unnötige Gebühr wieder abgeschafft werden kann! Dazu rufe ich auf!


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