Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 141

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Meine Damen und Herren! Abschließend: Es wäre der Wunsch der Freiheitlichen Partei, statt jährlich eine Novelle zu beraten, doch eine umfassendere Regelung des Gewerberechtes in Angriff zu nehmen. Und dann sollte irgendwann einmal Schluß sein. Herr Minister! Wenn Ihnen das gelingt und wenn Sie noch einen Schuß mehr Liberalität in Ihre Vorhaben bringen, haben Sie die Freiheitlichen sicherlich zu Ihrem Verbündeten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.57

Präsident Josef Pfeifer: Als nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Josef Rauchenberger.

18.57

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Die gegenständliche Debatte wird unter dem Titel "Gewerberechtsnovelle 1996" geführt, obwohl diese Bezeichnung meiner Meinung nach nicht nur unglücklich gewählt, sondern auch irreführend ist. Hier treffe ich mich in meiner Kritik schon mit meinem Vorredner. Dies deshalb, weil die Kernstücke der vorliegenden Novelle nur nähere Bestimmungen eines zentralen Gewerberegisters betreffen.

Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Einrichtung eines zentralen Gewerberegisters wurden bereits durch die Gewerberechtsnovelle 1992, verlautbart im Bundesgesetzblatt Nr. 29/93, geschaffen, ohne dabei allerdings konkret festzulegen, welche Daten zum Zwecke der automationsunterstützten Führung der vorgesehenen Gewerberegister ermittelt und verarbeitet werden dürfen. Obwohl mit der gesetzlichen Grundlage durch die Gewerberechtsnovelle 1992 bei den Bezirksverwaltungsbehörden bereits dezentral geführte Gewerberegister eingerichtet wurden, in Niederösterreich zum Beispiel bereits flächendeckend, bedarf es aus Gründen des Datenschutzes konkreter Bestimmungen hinsichtlich des dafür vorgesehenen Datenumfangs. Umso wichtiger sind derartige Bestimmungen bei Vernetzung dieser Daten zur Einrichtung und Führung eines zentralen Gewerberegisters beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten.

Im Vorblatt zu dieser Gesetzesvorlage wird fast nebenbei festgestellt, daß in den Ländern bereits automationsunterstützt geführte Informationssysteme im Bereich des Kraftfahrzeugregisters oder des Fremdeninformationssystems eingerichtet sind, sodaß die technische Infrastruktur für eine automationsunterstützte Führung des Gewerberegisters bereits vorhanden ist. Dies ist deshalb wichtig hervorzuheben, weil der zu erhebende Datenumfang, ohne in dieser Vorlage konkret angesprochen zu werden, meiner Ansicht nach auch als Grundlage einer künftigen Rasterfahndung dienen kann.

Der Bürger in diesem Fall der Gewerbeausübende wird immer leichter einzuordnen und zu überprüfen. Mit dieser Feststellung will ich keinesfalls den Eindruck erwecken, als wären mir die positiven Aspekte eines zentralen Gewerberegisters nicht bewußt. Ich möchte damit lediglich auch auf die künftig gegebenen Möglichkeiten eines allumfassenden und automationsunterstützten Informationssystems hinweisen. Es ist mir jedoch ein besonderes Anliegen, auf die positiven Aspekte des künftigen zentralen Gewerberegisters aufmerksam zu machen.

So war es bisher nicht möglich, einzelne schwarze Schafe zentral zu erfassen, auch wenn sie mehr als einmal die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes verletzt haben. Auch jene Gruppe von Unternehmern, die, ohne die Voraussetzungen der zur Gewerbeausübung notwendigen Bestimmungen zu erfüllen, tätig wurden, sollen damit erfaßt werden. Vor allem aber sollen bei den als Grundlage dienenden Daten Insolvenzvermerke und die Gründe für die Beendigung einer Gewerbeberechtigung, für den Widerruf der Übertragung der Ausübung des Gewerbes an einen Pächter und für den Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer oder Filialgeschäftsführer mitaufgenommen werden, damit rechtzeitig wirksame Maßnahmen von Verwaltungsbehörden, insbesondere jener, die zur Führung des Gewerberegisters berufen sind, ermöglicht und auch tatsächlich eingeleitet werden können. Auf diese Weise kann in Zukunft verhindert werden, daß Personen zu Schaden kommen, wenn Gesetze und Verordnungen nicht eingehalten werden.

Dies wird meiner Ansicht nach unter anderem durch die sehr konkret gehaltenen Bestimmungen betreffend eine erweiterte Pflicht zur Erteilung von Auskünften, aber auch betreffend die Über


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