Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 10

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Kollege, in diesem Zusammenhang sagen, daß wir es uns nicht einfach gemacht haben, die Anforderungen dieses Bundesgesetzes tatsächlich auch zu erfüllen.

Das Bundesgesetz spricht von einer bestmöglichen Veräußerung und definiert im Anschluß daran in den unterschiedlichen Punkten näher, was darunter zu verstehen ist. So ist zum Beispiel von den nationalen Interessen die Rede. Wir haben das immer dahin gehend interpretiert – und ich halte das für sehr vernünftig –, daß wir danach trachten sollten, österreichische Entscheidungsstrukturen zu erhalten, sodaß über für den österreichischen Wirtschaftsplatz wichtige Institute Entscheidungen in Österreich getroffen werden können.

Weiters geht es um eine Verbesserung der Bankenstruktur. Diesbezüglich ist sehr klar davon die Rede, daß die Marktposition der Unternehmen insbesondere im Hinblick auf die Annäherung an die EG – so hat sie damals noch geheißen – und die zunehmende weltweite Liberalisierung zu beachten ist.

Schlußendlich ist eine bestmögliche Veräußerung als grundsätzliche Maximierung des Veräußerungserlöses anzustreben.

Ich darf Ihnen sagen, daß ich hiezu auch vom bekanntesten österreichischen Verfassungsrechtler ein entsprechendes Gutachten angefordert habe. Dieses Gutachten hält im wesentlichen fest, daß der Bundesminister für Finanzen verpflichtet ist, an den Höchstbieter zu veräußern, wenn diese Veräußerung nationale Interessen wahrt und eine Verbesserung der Bankenstruktur zu erwarten ist.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Milan Linzer: Herr Bundesminister! Wird es nach dem Erwerb der CA-Anteile durch die Bank Austria zu einer Personalreduktion bei der CA kommen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Auch dazu eine ergänzende Bemerkung: Aus meiner Sicht ist das Gesamtergebnis dieses Projektes – es war ein klar definiertes, transparentes, wirtschaftliches Projekt, das hier abzuwickeln war – eine erfolgreiche Beendigung einer unendlichen Geschichte; erfolgreich auch für den österreichischen Steuerzahler, für den mit nahezu 17,2 Milliarden Schilling Veräußerungserlös für seine Aktien ein bestmöglicher Veräußerungserlös erzielt wurde; aber auch erfolgreich im Sinne der österreichischen Interessen, weil österreichische Entscheidungsstrukturen gewahrt werden konnten – auch in den nachfolgenden Industriebeteiligungen.

Durch das Angebot, das schlußendlich den Zuschlag erhalten hat, hat sich der Käufer also auch verpflichtet, in den Kernbereichen bei den österreichischen Industriebeteiligungen die österreichischen Interessen zu wahren, wenn nötig qualifizierte Minderheiten zu behalten und ähnliches mehr, sodaß das, was wir nicht haben wollen – Stichwort Semperit –, dort, wo es verhinderbar ist, nicht eintritt.

Schlußendlich bin ich überzeugt davon – das ist ja der Kern Ihrer Frage –, daß das ein wesentlicher Schritt in einer Folge von mehreren notwendigen Schritten zur Verbesserung der österreichischen Bankenstruktur ist.

Ich darf nur in wenigen Worten aus dem letzten "Moody’s Banking System Outlook" – das ist eine der größten Rating-Agenturen der Welt – über den österreichischen Kapitalmarkt zitieren. Darin wird sehr trocken festgestellt:

Erstens: Österreich hat keine europäische Bank.

Zweitens: Wir haben eine hohe Fragmentierung der Marktanteile – also: sehr stark zersplittert und ähnliches. In den Niederlanden zum Beispiel hat die ABN-AMRO 35 Prozent Marktanteil.

Wir haben Überkapazitäten und auch ungünstige Kostenstrukturen.


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