Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 110

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Wir halten zwar im Parlament Enqueten zur Vereinfachung von Gesetzen ab, aber es ist uns noch nicht gelungen, dies auch in die Praxis umzusetzen. Wann wird das endlich geschehen?

Positiv an diesem Gesetz ist, daß nach wie vor befristete Mietverträge möglich sind. Allerdings bin ich besorgt, weil uns im Ausschuß Generalanwalt Dr. Tschugguell vom Justizministerium mitgeteilt hat, daß das Ziel des Justizministeriums ist, keine befristeten Mietverträge zu erlauben. Auch Bundesminister Dr. Michalek hat das im Nationalrat bestätigt. Ich bin hingegen der Meinung, daß dies an der Realität und an den Bedürfnissen der Vermieter, aber auch der Mieter vorbeigeht. In Belgien zum Beispiel gibt es häufig befristete Mietverträge, und Belgien ist ein Land, in dem es relativ leicht ist, Wohnungen zu finden.

Allerdings denke ich, daß in Österreich der Wohnungsmarkt dies selbst regeln wird, wie auch die Realität geregelt hat, daß wir heute, nach knapp drei Jahren, das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz verbessern. Nach Schätzungen des Justizministeriums würden ohne Verbesserung des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes rund 80 Prozent der Mieter mit Drei-Jahres-Verträgen die Wohnung verlieren. Ich bedauere, daß diese Erkenntnis erst heute kommt.

Ebenso bin ich überzeugt davon, daß, da in den einzelnen Bundesländern ganz verschiedene Wohnverhältnisse herrschen, das Mietrechtsgesetz den Ländern die Möglichkeit geben sollte, auf regionale Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Es ist eine langjährige Forderung des Vorarlberger Landtages, den Ländern folgende Kompetenzen zu übertragen: erstens größere Freiheit bei der Mietzinsbildung einzuräumen und zweitens den Kündigungsschutz bei begründetem Eigenbedarf zu lockern. (Beifall bei der ÖVP.)

So wie die Verländerung der Wohnbauförderung gezeigt hat, daß das für die Bürgerinnen und Bürger Vorarlbergs von Vorteil war, so würde die teilweise Verländerung des Mietrechtes dem Land Vorarlberg und auch den anderen Bundesländern die Möglichkeit geben, Gesetze auf die Notwendigkeit und Bedürfnisse der Bürger abzustimmen.

Da in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Verhältnisse herrschen, was Mieten, Wohnungen und so weiter betrifft, bin ich der Meinung, daß es unbedingt notwendig ist, auch das Mietrecht teilweise zu verländern. Ich bin auch aus tiefstem Herzen davon überzeugt, daß Gesetze dem Bürger dienen sollten und nicht umgekehrt.

Was mich ebenfalls stört, ist, daß Vermieter und Mieter verschiedene Kündigungsmöglichkeiten haben. Dies widerspricht meiner Meinung nach der Verantwortung des einzelnen und dem Gleichheitsgrundsatz. Auch sind keine konkreten Kosten im Gesetz angeführt, sondern die erforderlichen Planstellen bereits durch das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz nach Meinung des Ministeriums gedeckt. Ich bin gespannt, ob diese Einschätzung der Realität standhält.

Trotz meiner ablehnenden Haltung gestern im Ausschuß und meiner damaligen Ablehnung des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes stimme ich heute diesem Gesetz aufgrund des Umstandes, daß weiterhin befristete Mietverträge abgeschlossen werden können, zu. Würde das heutige Gesetz abgelehnt, stünden wahrscheinlich viele Mieter auf der Straße, und das kann ich nicht verantworten.

Allerdings ist dies der einzige Grund meiner Zustimmung. Ansonsten lehne ich verschiedene Inhalte dieses Gesetzes ab, wie zum Beispiel: erstens: keine Teilverländerung des Mietrechtsgesetzes, zweitens: die Kompliziertheit des Gesetzes, drittens: die Abschläge bei den Richtwertmieten, viertens: die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten von Mietern und Vermietern, fünftens: allgemeine, meiner Meinung nach viel zu enge und starre Regelungen, anstatt großzügige Rahmenbedingungen, und sechstens: die Rückforderbarkeit von zu hohen Mieten nicht auf drei Jahre zu beschränken, sondern auf bis zu zehneinhalb Jahre zu verlängern. Es wird wahrscheinlich sehr viel Verwaltungsaufwand entstehen, wenn dann zu Gericht gegangen wird, abgesehen von den Beweisen, die dann noch erbracht werden müssen.

Abschließend möchte ich bemerken, daß mir bewußt ist, daß sowohl das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz als auch das Mietrechtsgesetz aufgrund verschiedener Kompromisse und nach langen und zähen Verhandlungen zustande kamen. (Beifall bei der ÖVP.)


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