Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 72

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Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Franz Werner Königshofer. – Bitte.

 

13.41

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden dem Übereinkommen zur Bekämpfung der Geldwäsche wohl unsere Zustimmung erteilen, obwohl es unserer Meinung nach bei weitem nicht ausreichend ist, um das Phänomen der internationalen Kriminalität wirksam bekämpfen zu können. Wenn man bedenkt, daß schon im Jahre 1988 weltweit über 6 000 Milliarden Schilling – also 6 Billionen Schilling! – an kriminell erwirtschaftetem Geld umgesetzt wurden, so kann man sich vorstellen, auf wieviel sich dieser Betrag oder diese Summe nach dem Fall des Eisernen Vorhanges bis heute erhöht hat.

Das Problem dabei ist die Verschränkung von legaler Wirtschaft mit illegaler Wirtschaft, wodurch es zur Korrumpierung ganzer Unternehmensbereiche, ganzer Branchen, Regionen und auch Staaten kommt. Die illegale Wirtschaft verdrängt damit die legale Wirtschaft, der Wettbewerb wird verzerrt. Der Wettbewerbsvorteil der illegalen Wirtschaft liegt eben in dieser illegalen Geldbeschaffung, weil damit sozusagen Schwarzgeld als Eigenkapital den Unternehmen zugeführt werden kann, während sich die legale Wirtschaft die Finanzmittel auf dem Geldmarkt beziehungsweise auf dem Kapitalmarkt zu normalen Zinssätzen besorgen muß.

Worum geht es nun bei dem Phänomen der Geldwäsche? – Diese illegale Wirtschaft versucht, die Cash-Einnahmen aus kriminellen Handlungen und Geschäften, zum Beispiel aus Prostitution, Drogen-, Waffen-, Menschenhandel oder aus illegalem Glücksspiel, in den legalen Geldkreislauf zu bringen, um so Investitionen in größerem Ausmaß tätigen zu können. Darin liegt ja auch die Konkurrenz zur legalen Wirtschaft. Die Banken sind bei diesem Versuch, das Geld in den legalen Geldkreislauf zu bringen, das logische Medium, weil ja über den Bankenbereich der größte Teil der Zahlungsströme fließt. Hier wird jetzt bei der Bekämpfung dieser organisierten Kriminalität angesetzt. Auch dieses gegenständliche Abkommen zielt in diese Richtung.

Auch das innerstaatliche Gesetzeswerk sieht entsprechende Maßnahmen vor. Es ist im Bankwesengesetz geregelt, daß Transaktionen über 200 000 S ausweis- beziehungsweise bei Verdacht meldepflichtig sind. Einzahlungen, Auszahlungen, Scheck, Wechseleinlösungen, Devisentransaktionen über dieser Größenordnung sind also, wenn Verdacht besteht, zu melden. Allerdings besteht natürlich auch die Möglichkeit, das zu umgehen, indem größere Beträge aufgeteilt werden unter Betragsgrößen von 200 000 S. Wenn man heute schon auf der einen Seite Dealer hat, hat man auf der anderen Seite auch so und so viele Mitarbeiter, die Geldbeträge aufgeteilt veranlagen können, wobei ich aber auch gleich sagen möchte, daß es hier nicht um das anonyme Sparbuch geht, das im wesentlichen kein Mittel darstellt, um Geld in diese Kanäle zu bringen. Das Sparbuch ist mit einer Einbahnstraße vergleichbar. Ich kann hier etwas einzahlen und muß es auf dem gleichen Wege wieder beheben. Auch hier müssen sich, vor allem Ausländer bei der Veranlagung größerer Beträge ausweisen.

Das Problem liegt auch darin, daß mit Hilfe scheinlegaler Unternehmen scheinlegale Geschäftsabwicklungen getätigt werden und dabei auch der Bankenapparat benutzt wird, ohne daß die Bank letztendlich die Chance hat, den kriminellen Hintergrund des Grundgeschäftes zu erkennen. Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele: Das klassische Mittel war, in einem Land mit Kreditmittel eine Investition tätigen zu wollen, wobei dieser Kredit mit einer Bankgarantie aus einem anderen Land besichert wurde.

Ein weiteres probates Mittel dieser Geldwäsche ist auch bekannt: der Betrieb eines Geschäftes, eines Lokales, wobei es gar nicht darauf ankommt, wie hoch die tatsächlichen Tagesumsätze sind, weil am Abend ein Geldbote kommt und die Geschäftslade, die Kasse mit entsprechenden Beträgen auffüllt. Am nächsten Betrag wird dieser Betrag zur Bank gebracht, als Umsatz eingezahlt und auch steuerlich deklariert. Wie soll die Bank erkennen, ob dieses Geld jetzt aus einer echten Verkaufstätigkeit stammt oder Schwarzgeld ist? – Dieses steuerlich deklarierte Geld wird dann zu legalem Geld, und die zum Beispiel im Jahr eingezahlten 3 bis 4 Millionen


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