Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 123

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16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. April 1997 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und Kanada über die Rechtshilfe in Strafsachen (577/NR sowie 5444/BR der Beilagen)

...Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung, nämlich dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und Kanada über die Rechtshilfe in Strafsachen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist eine Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs durch Schaffung einer vertraglichen Grundlage. Inhalt des Beschlusses ist die Ermöglichung des direkten Verkehrs zwischen den Justizministerien im Regelfall, Übermittlung von Rechtshilfeersuchen per Telefax in dringenden Fällen sowie Entbehrlichkeiten der Beglaubigung oder Legalisierung der Ersuchen und Ausdehnung des Umfanges der Rechtshilfepflicht auch auf fiskalische strafbare Handlungen.

Nach Beratungen der Vorlage am 5. Mai 1997 stellt der Rechtsausschuß mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung zwei Anfragen, 1285/J und 1286/J, eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 5. Juni 1997, 10 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschußvorberatungen sind für Dienstag, 3. Juni 1997, ab 14 Uhr vorgesehen.

Die Sitzung, meine Damen und Herren, ist geschlossen.

Schluß der Sitzung: 17.34 Uhr

 

 

 

 

 


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