Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 45

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möglich ist – wenngleich außerhalb seiner Amtszeit –, das endlich zumindest als artikuliertes Wollen des Bundesrates umzusetzen.

Präsident Schambeck hat in der Aufzählung dessen, was in der Verfassungsgeschichte der jüngeren Zeit für den Bundesrat erreicht wurde, ganz bescheiden auf die B-VG-Novelle 1984 hingewiesen, die ein ganz wesentlicher Fortschritt war, nämlich weil sie das Zustimmungsrecht des Bundesrates bei Verfassungsänderungen zum Nachteil der Bundesländer gebracht hat. Das ist ein Fortschritt, der mit Herbert Schambeck ursächlich zu tun hat – ich weiß das als Zeitzeuge und Mitbeteiligter bei den damaligen Verhandlungen –, insbesondere weil es die alternative Überlegung gegeben hat, dieses Zustimmungsrecht den Landtagen zu übertragen. Es war seiner Einflußnahme zuzuschreiben, daß es dem Bundesrat übertragen wurde.

Er hat auch darauf hingewiesen, daß der Umstand, daß dieses Zustimmungsrecht bisher noch nie relevant war, nichts über seine Wirksamkeit und seine Bedeutung aussagt. Eine ganz wesentliche Klammer zwischen Bundesregierung und Nationalrat ist die Möglichkeit des Mißtrauensvotums, was Ausdruck der notwendigen politischen Vertrauensbasis ist.

Er hat zu Recht gesagt, daß der Nationalrat dieses Instrument noch nie eingesetzt hat, aber jede Bundesregierung gewußt hat, es hätte eingesetzt werden können. Das Wissen um diese "Rute im Fenster" ist die ganz wesentliche Klammer, und so ist auch das Zustimmungsrecht des Bundesrates, auch wenn es nie sichtbar wurde, eine wesentliche Ursache dafür, daß manche Gesetzesvorhaben des Bundes gar nicht angegangen oder, wie sich nachweisen läßt, wegen des befürchteten Widerstandes des Bundesrates im entsprechenden Ausschuß des Nationalrates oder mehrfach sogar noch in zweiter Lesung geändert wurden. – Ich denke, das muß man dazusagen, wenn man die Bedeutung dieser seinerzeitigen Änderung würdigen will. Ich bin davon überzeugt, heute wäre sie nicht mehr so zustande gekommen.

Herbert Schambeck hat heute eine Schlußansprache – es war nicht seine erste als Präsident – im wahrsten Sinn des Wortes gehalten. Er hat in seine Tätigkeit als Mandatar den Schlußstein eingefügt – sicherlich nicht, wir hoffen das alle, in seine Tätigkeit als Staatsrechtslehrer und auch nicht als politisch mitdenkender und mitdiskutierender Bürger.

Ich möchte mich als nach Herbert Schambeck Dienstältester dieses Hauses und auch für die derselben Fraktion wie der Herr Präsident angehörenden Bundesrätinnen und Bundesräte bei Frau Vizepräsidentin Haselbach und bei Frau Fraktionsvorsitzender Dr. Riess-Passer für das, was sie in den vorangegangenen Redebeiträgen zur Würdigung von Präsident Schambeck gesagt haben, bedanken. Wir haben gespürt: Das war mehr als Respekt vor der Funktion und vor der Leistung eine so lange Zeit hindurch, es war auch eine Wertschätzung der Person. Ich weiß auch aus vielen persönlichen Gesprächen mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen, daß das nicht eine Façon de parler war, sondern vom Herzen kam.

Abgesehen von der faktischen Unmöglichkeit bei Herbert Schambeck, in diesem Punkt gleiches mit gleichem vergelten zu können, entziehen sich 28 Jahre Tätigkeit im Bundesrat – der Großteil der Zeit davon in Präsidialfunktionen – schlichtweg einer ausführlichen Würdigung.

Das ist auch gut so, weil sonst der Blick auf das Wesentliche verlorenginge. Das Wesentliche ist das, was bleibt: Das ist auf der einen Seite der Mensch, und das ist auf der anderen Seite die Dankbarkeit: die Dankbarkeit des Bundesrates als Staatsorgan, die Dankbarkeit der Kolleginnen und Kollegen, in besonderer Weise auch die Dankbarkeit deiner Gesinnungsgemeinschaft. Ich freue mich sehr, daß Herr Landeshauptmann von Niederösterreich Pröll die Gelegenheit wahrgenommen hat, dir auch den Dank der Bundesländer auszusprechen. Ich möchte dem den Dank deiner Freunde anfügen und in besonderer Weise einen persönlichen Dank an dich als väterlichem Freund, dem ich wie viele andere sehr viel verdanke.

Dein studentischer Namenskollege Seneca hat einmal einen Abschied mit den Worten kommentiert, er hätte nichts Wesentliches mehr hinzufügen können. – Das trifft auf der einen Seite zu, auf der anderen aber nicht. Es stimmt, daß du alles getan und alles gesagt hast, was zu sagen und zu tun und was dir möglich war. Es stimmt aber insoweit nicht, als es auch für dich –


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