Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 47

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was Inhalt einer solchen Reform sein sollte, daß die Richtung, in die sich der Bundesstaat und in ihm der Bundesrat entwickeln sollte, zwischen uns heftig umstritten ist.

Es ist sicherlich nicht die Aufgabe dieser Debatte, Unterschiede und unterschiedliche Auffassungen herauszuarbeiten. Es gilt festzuhalten, daß von allen Fraktionen dieses Hauses – und das ist ausdrücklich festzuhalten – Vorschläge, Ideen entwickelt wurden, denen zumindest die gute Absicht unterstellt werden kann. Ob sie jeweils im Einzelfall zum Ziel führen können, ob sie jeweils im Einzelfall auch mit den Vorstellungen anderer politischer Gruppen Hand in Hand gehen können, das ist auszuloten, und die Arbeit in jener Arbeitsgruppe, aus der dieser Antrag letztlich hervorgegangen ist, hat schon gezeigt, daß der Vorrat gemeinsamer Vorschläge ein bescheidener ist. – Das mag unseren scheidenden Präsidenten schmerzen, denn er hat mit so vielen Initiativen, auch mit solchen, die für Sozialdemokraten nicht das waren, was sie wollten, versucht, diesen Prozeß voranzutreiben, sodaß es für ihn sicherlich eine Befriedigung gewesen wäre, wenn es zu einem umfassenderen Beschluß als dem, der heute möglich ist, gekommen wäre. Das mindert jedoch nicht die Bedeutung dieses Beschlusses, und es mindert schon gar nicht die Bedeutung von Professor Schambeck, der über so viele Jahre diese Reformbemühungen mitverfolgt und vor allem mitgeprägt hat.

Die Republik Österreich ist eine föderalistische Republik. Diese Republik braucht den föderalistischen Aufbau, und wenn sie ihn behalten will, dann braucht sie auch das parlamentarische Organ des Föderalismus. Die Ausgestaltung mit Rechten und Möglichkeiten für dieses parlamentarische Organ des Föderalismus mag diskutierbar sein – seine Bedeutung ist es nicht.

Diese Debatte, die so viele Jahre lang von Professor Schambeck dominiert und geprägt wurde, wird weiterzuführen sein. Sie wird auch zu Ergebnissen zu führen haben, denn jede Debatte wird schal, wenn sie zu lange dauert, ohne zu Resultaten zu kommen.

Unser gemeinsames Bestreben – ich meine, daß wir hier auch ein Stück Vorgabe und Vorleistung von Professor Schambeck erfüllen können – wird es sein, so wie es die verfassungsmäßige Grundlage dieses Bundesrates seinerzeit war, einen tragfähigen Kompromiß zu entwickeln, der für die tragenden politischen Kräfte, für die Bundesländer dieser Republik, aber auch für das Funktionieren dieser Republik einen Beitrag leistet. Ein kleines Ziegelsteinchen für dieses große und noch lange unvollendete Werk legen wir heute auf das Fundament, aber es ist uns allen bewußt, daß dies ein Auftrag und kein Abschluß ist. (Allgemeiner Beifall.)

11.55

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Tremmel. – Bitte.

11.55

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Gestatten Sie, daß ich so wie mein Vorredner von den Höhen euphorischer, allerdings richtiger föderalistischer Visionen in die Niederungen der mit Mühsal durchzusetzenden Föderalismusreformen zurückkehre.

Mit den Bundes-Verfassungsgesetznovellen 1994 und 1996 wurde das Mitwirkungsrecht des Bundesrates bei EU-Vorhaben geschaffen. Dieses Mitwirkungsrecht soll im Regelfall vom EU-Ausschuß des Bundesrates wahrgenommen werden. Mit der gegenständlichen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates werden die diesbezüglichen Verfahrensbestimmungen geschaffen.

Wie schon mein Vorredner ausführte, wird in der Regel der EU-Ausschuß anstatt des Plenums tätig sein, und es ist vielleicht auch eine kleine Vision für andere Bereiche, daß jeder Bundesrat mit beratender Stimme an der Ausschußsitzung teilnehmen kann. Der Vorsitzende erteilt außerdem mit beratender Stimme anwesenden, in Österreich gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments das Wort zu kurzen Stellungnahmen. Weiters können einzelne Bundesräte im Ausschuß Bereiche zum Verhandlungsgegenstand machen, die dieser EU-Ausschuß umgrenzt.


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