Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 54

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6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (689 und 717/NR sowie 5468/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden,

ein Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl,

ein Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat,

ein Übereinkommen über die Bestimmungen des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags samt Protokoll sowie Protokoll über die Berichtigung des Übereinkommens und

ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 2 bis 5 hat Herr Bundesrat Dr. Ludwig übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Rechtsausschusses zum Punkt Fremdengesetz 1997 liegt in schriftlicher Form auf.

Zu diesem Punkt möchte ich eine Erwähnung besonders herausstreichen: Die im 2. Hauptstück 3. Abschnitt § 18 Abs. 5 des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf gemäß Artikel 44 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Zustimmung des Bundesrates.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. der im 2. Hauptstück 3. Abschnitt § 18 Abs. 5 des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses enthaltenen Verfassungsbestimmung gemäß Artikel 44 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Rechtsausschusses betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl, das Asylgesetz 1997. Auch dieser Bericht des Rechtsausschusses liegt in schriftlicher Form auf.

Ich stelle deshalb namens des Rechtsausschusses nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1997 den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Rechtsausschusses betreffend ein Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat. Dieser Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form auf. Ich erspare mir deshalb die Verlesung und stelle namens des Rechtsausschusses nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1997 den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Rechtsausschusses betreffend ein Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrages samt Protokoll sowie Protokoll über die Berichtigung des Übereinkommens. Auch hierüber liegt ein sehr umfassender schriftlicher Be


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