Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 147

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nischen Datenverarbeitung, im Umweltbereich und im Gesundheitsbereich zu kreieren. Auch das Verfahren zur Schaffung von selbständigen Ausbildungseinrichtungen soll erleichtert werden.

In einem anderen Zusammenhang ist heute schon darauf hingewiesen worden, daß die Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung der Lehrlinge für die ersten drei Jahre durch die Anhebung der Dienstgeberbeiträge für Angestellte um ein Zehntel Prozent abgedeckt werden.

Gestatten Sie mir nun einige Anmerkungen zu der von Kollegin Mühlwerth vorher schon heftig kritisierten und in Mißkredit gebrachten Berufsreifeprüfung. Die Gewerkschaften, der ÖGB und die Arbeiterkammern haben sich in den letzten Jahren sehr stark engagiert, um diese Berufsreifeprüfung durchzusetzen. Wir sind davon überzeugt, daß damit ein wesentlicher Qualitätssprung eingeleitet worden ist, dessen Bedeutung gerade in der heutigen Zeit nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, in der nicht nur das Lehrstellenangebot, wie vorher von mir erwähnt, zurückgeht, sondern auch die Lehrausbildung, vor allem das duale Ausbildungssystem, ernsthaft zur Diskussion steht.

Mit der Beseitigung der Bildungssackgasse Lehre durch die Berufsreifeprüfung, die auch von Absolventen von Fachschulen und der Krankenpflegeausbildung abgelegt werden kann, wurde ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung des gesamten Bildungsniveaus der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet. Darüber hinaus wird damit ein weiterer wichtiger Schritt eingeleitet, um das gesamte Bildungssystem für Arbeitnehmer, vor allem für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durchlässiger zu machen. Damit hat eine größere Anzahl von jugendlichen Arbeitnehmern reale Chancen, sich weiterzubilden und höher zu qualifizieren. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Für uns Gewerkschafter war es ein weiter und langer Weg: Denken wir zurück an die Jahrhundertwende. Damals wurden die Lehrlinge in der sogenannten Sonntagsschule ausgebildet! Vergleichen Sie das mit dem heutigen Angebot für Lehrlinge, mit der Berufsreifeprüfung eine allgemeingültige Matura zu erwerben! Mit der Berufsreifeprüfung erhalten Lehrlinge und Fachschüler bereits während ihrer Ausbildungszeit ein kostenloses Vorbereitungsangebot und können bei positiver Absolvierung von vier Teilprüfungen in Deutsch, Mathematik, in einer lebenden Fremdsprache und in einem Fachbereich, frühestens aber mit 19 Jahren den allgemeinen Hochschulzugang erlangen. – Da frage ich mich: Was kann man dagegen haben?

Für Absolventen der Werkmeisterschule sind nur drei Teilprüfungen notwendig, da die Prüfung im Fachbereich durch die qualifizierte Ablegung der Meisterprüfung als ersetzt gilt.

Jetzt gilt es, die Berufsreifeprüfung so rasch als möglich in die Praxis umzusetzen. Den Jugendlichen sollte ermöglicht werden, sich bereits während ihrer Berufsausbildung kostenlos auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten zu können. Das Unterrichtsministerium und die Landesschulräte sind aufgerufen, für ein rechtzeitiges Angebot der notwendigen Freigegenstände in den Schulen zu sorgen beziehungsweise diese einzurichten. Kurse zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung muß es auch künftig in den Einrichtungen der Erwachsenenbildung geben. Denn laut Gesetz können in den Erwachsenenbildungseinrichtungen die Teilprüfungen für die Berufsreifeprüfung abgelegt werden.

Die Ausbildungsinhalte werden in Modulen angeboten, die jeweils dann absolviert werden können, wenn es sich für den Kursteilnehmer zeitlich am besten ausgeht.

Zur Finanzierung der Vorbereitungskurse könnte ein Teil des Geldes, mit dem das Unterrichtsministerium die Erwachsenenbildung fördert, in die berufliche Weiterbildung verlagert werden. Es wäre wünschenswert, daß das Ministerium schon bald kostenloses Fernkursmaterial zur Verfügung stellt. Weitere Mittel könnten aus dem Topf der Arbeitnehmerförderung kommen. Das Nachholen der Berufsreifeprüfung darf nach unserer Meinung nicht an finanziellen Barrieren junger Menschen scheitern.


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