Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 55

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Obwohl ich dem Polizeikooperationsgesetz zustimmen werde, möchte ich doch in zwei Punkten leichte Bedenken anmelden.

Was die Auslegung von § 7 hinsichtlich der unmittelbaren Inanspruchnahme von angrenzenden Ländern betrifft, scheint die Gefahr einer Zentralisierung auf das Landesinnere wieder gegeben zu sein. Ich meine, daß einerseits für die Bezirksgendarmeriekommanden und andererseits für die Polizeidirektionen eine unmittelbare Inanspruchnahme sehr wohl möglich sein sollte. Eine Verbesserung würde ich darin sehen, wenn auch die Polizeidirektionen als nicht unmittelbar angrenzende Stellen hineingenommen werden würden.

Zum zweiten scheint mir im dritten Abschnitt im Bereich der wechselseitigen Nacheilmöglichkeit ein wunder Punkt vorhanden zu sein. Ich nehme zur Kenntnis, daß in den österreichischen Gesetzen die Handhabung dieser Nacheile genauestens geregelt ist, ich habe aber Bedenken, ob trotz intensiver Bemühungen und internationaler Verhandlungen diese Tätigkeit auf diese Art und Weise auch von den ausländischen Behörden in Österreich so vollzogen wird. Ich meine, es sollte nicht so sein, daß wir zwar zur Nacheile ermächtigt, die anderen Staaten jedoch zur Voreile berechtigt sind. Ich hoffe, daß es da aufgrund des Drucks bei den Schengen-Verhandlungen doch zu einer interessanten und gerechten Lösung gekommen ist.

Nun zu den Punkten Lauschangriff und Rasterfahndung: 720 Millionen Schilling Schwarzgeld aus dem Osten werden nach Informationen im EU-Bereich reingewaschen, Gelder erworben durch Drogenhandel, Menschenhandel, Prostitution und vieles andere mehr. Die internationale Mafia ist in Wien tätig. Österreich ist aufgrund mangelnder gesetzlicher Voraussetzungen ein ideales Land für das Tätigwerden von Verbrechensorganisationen. Diese Aussagen und vieles andere mehr konnten wir zu diesem Gesetz in den letzten Monaten immer wieder hören.

Diesen vielen Meldungen ist durch den Beschluß hinsichtlich Rasterfahndung und Lauschangriff zumindest der Versuch entgegengestellt worden, der Exekutive ein taugliches, vor allem aber auch den internationalen Gegebenheiten entsprechendes Mittel zur Verbrechensbekämpfung beizustellen. Ich nehme zur Kenntnis, daß es viele Beschwerden und Bedenken hinsichtlich der genauen Einhaltung des Datenschutzes, der Grundrechte, der Menschenrechte und des österreichischen Rechts insgesamt gibt, ich möchte aber auch anhand eines Beispieles aufzeigen, wie schwierig es wird, diesem Gesetz gerecht zu werden.

Wenn die Exekutive heute im Rahmen der Verbrechensbekämpfung bei den im Gesetz genannten Problembereichen die Aufgabe bekommt, diese Möglichkeit einzusetzen, so sollte man wissen, daß etwa vor Überwachung eines Hauses von seiten der Justiz dazu ein Auftrag erteilt werden muß. Sollten die gesuchten Personen im Haus gesichtet werden, so bedarf dies einer längeren Beobachtung, um alle möglichen Fakten, Ausgänge dieser Personen et cetera festzuhalten. Für den Fall, daß diese Personen Absprachen in einem Fahrzeug durchführen, bedarf diese Überwachung eines neuerlichen Auftrags von seiten der Justiz. Ich glaube, daß hiefür bestens ausgebildete Beamte zur Verfügung stehen und auch beigezogen werden müssen.

Angesichts der Schwierigkeiten bei der Bewältigung dieser Aufgabe scheint es mir aber auch wichtig zu sein, festzustellen, daß in dem beschlossenen Gesetz genau festgelegt ist, wann, wo, in welchem Ausmaß und wie diese Aufgabe der Verbrechensbekämpfung zu bewerkstelligen ist.

Ich glaube, daß im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Justiz, Rechtsschutz und Exekutive dieses Gesetz eine ausgezeichnete Grundlage für die nationale und internationale Verbrechensbekämpfung darstellt und ein weiterer Baustein im Rahmen des hohen Sicherheitsstandards Österreichs ist.

Ich danke allen, die zu dieser Gesetzwerdung beigetragen haben. Ich möchte auch dem leider kürzlich verstorbenen Kollegen von der SPÖ Robert Elmecker für seine Tätigkeit in den Anfangsstadien dieses Gesetzes danke sagen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.06

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Payer. – Bitte.


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