Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 57

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So geht es bei der Verknüpfung elektronisch verarbeiteter Daten nicht um Intimdaten, sondern fast ausschließlich um Identitätsdaten. Das sind Name, Adresse, Geburtsdaten. Diese Fahndungsmethode, die auch in allen anderen westeuropäischen Staaten Anwendung findet, darf nur über richterliche Genehmigung erfolgen. Es muß also ein richterlicher Auftrag vorliegen, der von der Ratskammer erteilt wird und der auch die Art der zu verknüpfenden Daten umfaßt. Es muß sich, soll diese Fahndungsmethode angewendet werden, um ein Verbrechen handeln, das mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, oder es muß sich um die Bekämpfung einer kriminellen Organisation handeln. Daten über rassische Herkunft, die politische Anschauung, religiöse oder andere Überzeugungen dürfen nicht gerastert werden. Daten über die Gesundheit oder über sexuelle Neigungen dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie bei einer Person bereits einmal von erkennungsdienstlicher Bedeutung waren, zum Beispiel bei Sexualtätern.

Es geht bei der Rasterfahndung nicht darum, im Privatleben der Österreicher und Österreicherinnen zu wühlen, sondern in ganz wenigen Fällen der Exekutive ein wirksames Mittel der Bekämpfung der organisierten und der internationalen Kriminalität sowie von Schwerverbrechern in die Hand zu geben. – All das unter strenger rechtsstaatlicher Kontrolle! Oder, um konkreter zu werden: Die Rasterfahndung könnte – ich betone: könnte – vielleicht mithelfen, den Briefbombenfahndern die Arbeit zu erleichtern. Es gibt – so ist es auch Zeitungsberichten zu entnehmen – nämlich sehr viele Informationen und Daten, die verrastert zu einem Ergebnis führen könnten.

Vielleicht wird die Jagd auf den oder die Briefbombenterroristen der erste Prüfstein der neuen Fahndungsmethode. Der Mord an den vier Roma in meinem Bundesland, im Burgenland, könnte vielleicht geklärt werden, dies angesichts der Tatsache, daß die Utensilien für die Briefbomben und Rohrbomben von Klagenfurt, Oberwart und Stinatz genau bestimmt sind. Es wäre zu hoffen, daß alle aktenkundigen Hinweise – immerhin 50 000 an der Zahl – durch Vergleich und computermäßige Erfassung zu einem Ergebnis führen.

Kollege Böhm hat die Berufsgeheimnisträger angesprochen. Ich kann ihm hier bei dieser Passage keinesfalls zustimmen. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann kann ich bei Berufsgeheimnisträgern nur dann lauschen, wenn diese Berufsgeheimnisträger selbst verdächtig sind. (Bundesrat Dr. Böhm: Richtig!)

Einige Ausführungen noch zum Polizeikooperationsgesetz. Durch den Prozeß der Europäischen Integration hat die internationale Zusammenarbeit einen völlig neuen Stellenwert erlangt. Diese Zusammenarbeit betrifft zum einen neue Formen des Informationsaustausches, weiters die Zusammenführung dieser Informationen, zum anderen auch Bereiche der operativen grenzüberschreitenden Polizeiarbeit.

Meine Damen und Herren! Kollege Böhm hat die Sicherheitspolitik in Österreich als sich in einem bedrohlichen Zustand befindlich bezeichnet. Dem kann ich nicht ganz folgen. Es stimmt, wir sind mit einem steigenden Sicherheitsbedürfnis der Menschen konfrontiert.

Innenminister Karl Schlögl ist in wenigen Tagen ein halbes Jahr im Amt. Ich glaube, daß die Bilanz seines Kampfes gegen die Kriminalität, die er in der kurzen Zeit, in der er tätig ist, vorweisen kann, ziemlich positiv ist. Um nur schlagwortartig anzuführen: Lauschangriff, Rasterfahndung, Schengen, DNA-Datenbank zur Ausforschung von Sexualtätern, Videodokumentation bei Verhören. Ich könnte diese Liste mit einigen kleinen Dingen noch anreichern.

Ich glaube, daß all diese Maßnahmen, die hier der Exekutive in die Hände gegeben werden – hier stimme ich mit Kollegen Richau überein –, auch psychologisch sehr wichtig sind. Die Beamten fühlen sich unterstützt, fühlen sich nicht im Regen stehengelassen. Ich glaube, daß das zu einer zusätzlichen Motivation führen wird. Daher wird meine Fraktion gegen die beiden vorliegenden Gesetze keinen Einspruch erheben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.17

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesminister für Justiz Dr. Michalek. – Bitte.


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