Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 97

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Eine besonders begrüßenswerte Neuerung in diesem Gesetz ist die kostenlose Ausgabe von Jahresvignetten an behinderte Personen. Die Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen erteilen für jene Fahrzeuge, die auf Behinderte ausgestellt sind, kostenlos die Jahresvignette. Mit diesem Gesetz wird auch die Regelung betreffend die Wochenvignette derart geändert, daß sie ab dem Datum der Ausstellung für zehn aufeinanderfolgende Kalendertage Gültigkeit hat und nicht wie bisher für einen fest geregelten Zeitabschnitt.

Die Befreiung von der Vignettenpflicht für den Autobahnabschnitt Kufstein-Grenze bis Kufstein-Süd wurde mit dem vorliegenden Gesetz leider nicht vorgenommen. Nach der derzeitigen Rechtslage kann aber für diesen Autobahnabschnitt kein Autofahrer zum Kauf einer Vignette verpflichtet werden. Es ist nicht so, daß in diesem Bereich Autos ohne Vignette derzeit nur geduldet und deren Lenker nicht gestraft werden, sondern es besteht für diesen Teilabschnitt keine Vignettenpflicht. Die Tafel, welche die Vignettenpflicht vorschreibt, ist erst beim Autobahnanschluß Kufstein-Süd angebracht.

In der vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Verkehrsuntersuchung über kritische Ausweichrouten steht: Die derzeitige Vignettenpflicht gilt erst ab Kufstein-Süd. Außerdem bestätigten im Wirtschaftsausschuß des Bundesrates die Juristen des Wirtschaftsministeriums, daß erstens die Vignettenpflicht erst ab Kufstein-Süd beginnt, weil dort das Ankündigungsschild für die Vignettenpflicht steht, und daß es zweitens in Österreich keine vergleichbare kurze Transitstrecke gibt wie jene zwischen Kufstein-Grenze und Kufstein-Süd.

Herr Minister! Ich rechne deshalb zuversichtlich damit, daß dieser Autobahnabschnitt in Kufstein auch in Zukunft von der Vignettenpflicht ausgenommen sein wird. Es sollte hier aber nicht verschwiegen werden, daß die Tiroler Landesregierung mit dieser Neuordnung keine besondere Freude hat.

Die Alpenstraßen AG mit Brenner- und Arlbergtunnel trägt einen sehr erheblichen Teil zur Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft bei. Wir in Tirol befürchten, daß sich die Möglichkeiten für Tirol, aus diesem Bereich dann Geld für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu erhalten, durch dieses neue Infrastrukturfinanzierungsgesetz eher verschlechtern als verbessern werden. Aber weil das Gesetz zur Erreichung der Konvergenzkriterien von so großer Bedeutung für Österreich ist, geben wir ihm auch im Bundesrat im Gesamtinteresse des Staates unsere Zustimmung.

Ein weiterer Punkt, der die Zustimmung der Länder erleichtert hat, ist der Abschluß eines Werkvertrages zwischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft und den Ländern, mit dem die Straßenerhaltung den Ländern übertragen wird. Ohne diesen Werkvertrag wäre es zu einer nicht wünschenswerten Zentralisierung und zur Gefährdung von eventuell 1 700 Arbeitsplätzen in den Ländern gekommen, die derzeit mit der Straßenerhaltung verbunden sind.

Des weiteren liegt eine schriftliche Zusicherung des Wirtschaftsministers und des Finanzministers an die Länder vor, daß ihnen im Falle von höheren Ausgaben diese vom Bund abgegolten werden. Diese Verhandlungen sind nicht immer ganz glatt vonstatten gegangen, es bedurfte auch einer Drohung der Länder mit einem Einspruch des Bundesrates, falls ihren Wünschen nicht Rechnung getragen wird.

Sehr geehrter Herr Minister! Wenn es gelingt, für die neue ASFINAG einen tüchtigen Vorstand zu installieren, dann bin ich überzeugt davon, daß mit diesem heute zu beschließenden Infrastrukturfinanzierungsgesetz eine neue Ära in der gesamten Bundesstraßenverwaltung angebrochen ist.

Ich glaube, daß mit diesem Gesetz eine gute Lösung der anstehenden Probleme gefunden wurde. – Die ÖVP gibt deshalb dieser Gesetzesvorlage gerne ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.18


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