Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 171

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gestaltung genug Möglichkeiten haben, das zu verrechnen, wovon sie glauben, daß es gerechtfertigt ist. (Bundesrat Weilharter: Dann ist es noch weniger durchschaubar als jetzt!) In diesem Zusammenhang stehe ich, wie gesagt, hinter dem Bürger, und bin froh darüber, daß ihm in Zukunft der Versicherungsvertreter viel ersparen kann, daß in diesem Bereich mehr Effizienz gegeben ist.

Von Rednern des Nationalrates – aber auch ich habe es hier in diesem Haus schon einmal vorgebracht – wurde die Forderung erhoben, daß man PKW und Motorrad mit einem Kennzeichen versichern können soll. Ich glaube, das ist unbedingt notwendig, und bin optimistisch dahin gehend, daß wir das in der nächsten Zeit in den Griff bekommen werden. Die Versicherungswirtschaft wird erkennen, daß das Halten von zwei Anmeldungen nicht mehr zielführend ist. Man kann ja ohnehin nicht mit dem PKW und dem Motorrad gleichzeitig fahren – außer man hat das Motorrad auf dem Hänger. Es ist meiner Ansicht nach nur noch eine Frage der Zeit, bis dieses Einsehen vorhanden sein wird. – Unter uns sind ja einige Versicherungsvertreter, die das weiterleiten können.

Geschätzte Damen und Herren! Zum Verkehrssicherheitspaket. Ich habe im letzten Jahr in meinem Bezirk 14 Gendarmerieposten besucht, und wir haben logischerweise mit den Gendarmen, die täglich vor Ort Dienst machen, neben anderen Dingen auch über den Punkt Verkehrssicherheit gesprochen und darüber, was gemacht werden müßte, um die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren. Es wäre eine Reihe von Einzelmaßnahmen notwendig. Gefahrenstellen, etwa gefährliche Kreuzungen, müßten entschärft werden.

Auf der anderen Seite müssen wir zur Kenntnis nehmen, daß Gefahren im Straßenverkehr teilweise falsch eingeschätzt werden, vor allem von jungen Leuten. Wir waren auch alle jung und wissen, wie das ist. Ich höre immer wieder, daß die Einführung des Probeführerscheins von allen begrüßt wird. Manche sagen sogar, man müßte dies ein bißchen ausdehnen. Ich kenne einige Fälle, die einmal erwischt worden sind und mich dann um eine Intervention gebeten haben. Es gibt dann eine Verlängerung, aber das tut weh. Das spüren die Leute, und darum glaube ich, daß das eine richtige Maßnahme ist.

Ich weiß, daß das mit diesem Gesetz nicht unmittelbar in Zusammenhang steht, möchte aber trotzdem einige Sätze zur Frage 0,5 und 0,8 Promille sagen. Letztendlich wissen wir, daß rund 7 Prozent der Unfälle in einem Konnex mit Alkohol stehen, und zwar werden in einer immens großen Zahl von Fällen weit über 0,8 Promille festgestellt.

Gefragt sind Maßnahmen, die greifen und nicht nur die Bürger verärgern. Ich glaube auch, daß wir die Betonung auf Eigenverantwortung legen müssen. Die ganze Diskussion über 0,5 und 0,8 Promille – davon bin ich schon überzeugt – hat auch etwas Gutes bewirkt, nämlich ein Empfinden dahin gehend: Trinkst du Alkohol, dann vermeide das Autofahren! – Ich stimme durchaus mit Verkehrsminister Einem überein, der dies auch praktiziert hat. Ich glaube, es wurde ein gewisser Umdenkprozeß in diese Richtung eingeleitet.

Ich begrüße auch, daß man die Regelung für Berufskraftfahrer gemacht hat. Für die Regelung, daß ein Berufskraftfahrer, der etwa mit einem großen Lkw oder gar mit einem Autobus unterwegs ist, nur 0,1 Promille haben darf – das ist de facto ohnehin gleich null –, habe ich Verständnis. Es gibt auch in anderen Berufen Alkoholverbot. Daher bin ich davon überzeugt, daß diese Maßnahme positiv war, und meine – ich will jetzt nicht alle Punkte anführen –, daß wir den richtigen Weg gegangen sind.

Da es bei der Abstimmung in zweiter und dritter Lesung im Nationalrat zu einem unterschiedlichen Stimmverhalten gekommen ist – ich will nicht näher darauf eingehen –, wäre es gut, wenn dieses Gesetz vielleicht sogar zurückgestellt würde. Einiges wurde auch nicht geregelt und ist teilweise auch widersprüchlich. Als Vertreter meiner Partei meine ich jedoch, dies wäre im gesamten betrachtet ein falsches Signal, da die ganze Diskussion wieder von vorne beginnen würde. Es liegt ein Etappenplan vor, und hier ist eine wesentliche Etappe erreicht worden. Die entsprechenden Korrekturen von Dingen, die zweifelsohne jetzt widersprüchlich sind, werden noch vor Inkrafttreten des Gesetzes – darauf hat man sich bereits geeinigt – erfolgen, sodaß


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