Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 218

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spät ist.

Natürlich verstehe ich auch die Kritik der Unternehmen, daß sie mit der Meldepflicht des Verschuldungsgrades et cetera nicht sehr viel anfangen können. Dennoch ist auch für viele Unternehmen etwas Positives damit verbunden, weil damit Zulieferern, Subunternehmen, die sehr oft in einen Nachfolgekonkurs rutschen, doch mehr Sicherheit gegeben wird. Gerade die kleineren und mittleren Betriebe, wenn Sie so wollen, der Mittelstand in Österreich, sind doch eine Säule der Beschäftigungspolitik. Und wenn wir diese Bereiche vor Nachfolgekonkursen etwas schützen können, ist diese Bestimmung zu begrüßen.

Ich begrüße auch die Regelung über die Klärung der Ansprüche für kündigungsgeschützte Personen, auch die Regelung, die neu ist, im Bereich der Betriebspensionen, denn das Betriebspensionsgesetz ist nicht sehr alt und war vom Gesetz bisher nicht erfaßt.

Es überwiegt also das Positive, und deshalb, Herr Kollege, werden Sie verstehen, wenn meine Fraktion und ich diesem Gesetz die Zustimmung geben werden.

Noch ein paar Worte zu einem anderen Gesetz, das Sie mit keinem Wort erwähnt haben, zum Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz. Ein Absatz kommt neu hinzu, und dieser ist notwendig, höchst notwendig. Denn das Fehlen einer Berufungsmöglichkeit für die Gemeinden im Bereich der Sondernotstandsunterstützung war ein Mangel, und es hat sich in der Praxis gezeigt, daß dieser behoben werden muß. Mit dieser kleinen Novelle, die jetzt auch mitbeschlossen wird, bekommen die Gemeinden das Berufungsrecht zugestanden. Dieses Gesetz tritt ex tunc in Kraft, und zwar mit 1. Mai 1996. Ich begrüße diese Regelung, weil sie zur Klärung von Streitigkeiten dient. Wir werden auch diesem Gesetz unsere Zustimmung geben, weil dadurch mehr Rechtssicherheit entsteht. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.55

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Horst Freiberger. – Bitte.

12.55

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurden die Inhalte dieser Vorlagen sehr ausführlich von Bundesrat Schaufler erläutert. Ich werde in meinen Ausführungen daher auf die Inhalte nicht mehr näher eingehen. Ich möchte als Gewerkschafter nur feststellen, daß es bei den Verhandlungen im Vorfeld gelungen ist, die Beschäftigten von den Beitragszahlungen weiterhin auszunehmen. Das war für uns ein ganz wesentlicher Punkt. Es wäre nämlich nicht verständlich und einsichtig, daß die betroffenen Arbeitnehmer, die an der Insolvenz eines Betriebes sicher nicht schuld sind, zur Kasse gebeten werden. Das war für uns ein ganz wesentliches Anliegen, und das durchzusetzen ist uns Gott sei Dank auch gelungen. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt also weiterhin auf der Seite der Arbeitgeber, wo sie richtigerweise hingehört.

Meine Damen und Herren! Ein wesentlicher Punkt in der Novelle zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ist auch diese bereits angesprochene Frist von sechs Monaten für die Ansprüche. Ich glaube, daß dieser Punkt deshalb wichtig ist, weil sich auch in meiner beruflichen Praxis gezeigt hat, daß sehr häufig die Möglichkeit zum Mißbrauch gegeben war. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, daß besonders bei Unternehmensangehörigen Lohnansprüche konstruiert wurden, die dann aus dem Fonds zu bezahlen waren. Das ist auch ein Grund, warum der Fonds ein großes Minus aufweist. Deshalb war es aus meiner Sicht unbedingt erforderlich, einen Mechanismus zu schaffen, der diese Möglichkeiten in der Form nicht mehr bietet.

Es ist mit diesem Gesetz wieder ein wesentlicher Schritt zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte gesetzt worden, und deshalb wird meine Fraktion selbstverständlich diesen Vorlagen ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.58

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch das Wort. –Bitte.


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