Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 49

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der Druck wächst, die Käfighaltung überhaupt zu verbieten. Selbsternannte Tierschützer und Tierbefreier gehen aber sogar so weit, bei Bauern einzubrechen, wie dies im vergangenen Juni in einem Betrieb im Burgenland geschehen ist. Die Stalltüre wurde mit einem Dietrich aufgemacht, das Licht ausgeschaltet und die Legehennen aus dem Stall getrieben. Zimperlich sind die Tierschützer dabei nicht umgegangen! Tausende Eier wurden zertreten oder ins Freie geworfen, mehr als 200 Hennen sind anläßlich dieser sogenannten "Befreiungsaktion" an den Folgen der Verletzungen verendet.

Leider ist dieser Fall, wie wir alle wissen, kein Einzelfall. Die Schäden solcher Befreiungsaktionen belaufen sich – abgesehen vom dadurch entstandenen Tierleid – auf mehrere hunderttausend Schilling. In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, daß es sich nicht um Kavaliersdelikte zum Wohle der Tiere handelt, sondern daß es sogar eine Notwendigkeit ist, das zu vollziehen.

Meine Damen und Herren! Einbruch bleibt Einbruch. Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung. Daher würde ich auch die Journalisten bitten – auch den ORF –, solche Vorkommnisse nicht als Heldentaten zu feiern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wundere mich auch, daß mein Vorredner, Herr Kollege Payer, gesagt hat, daß es notwendig wäre, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu schaffen. Gerade wir als Bundesräte haben die Aufgabe, die Kompetenzen der Länder zu vertreten und zu verteidigen und auch danach zu trachten, daß möglichst viele Kompetenzen bei den Ländern bleiben. Das geht, Herr Kollege Payer, völlig unter, und Sie haben davon nichts gesagt – das enttäuscht mich einigermaßen –, daß wir in Österreich heute schon einen der höchsten Tierschutzstandards in Europa haben. (Bundesrat Payer: Wir können noch besser werden!)

Herr Kollege Payer! Es stimmt, daß wir da und dort besser werden können. Überall können wir besser werden. Aber ich bitte, wenn Sie über den Tierschutz reden, nicht nur über den landwirtschaftlichen Tierschutz zu reden, sondern auch darüber zu reden, was heute in verschiedenen Haushalten, in Tierhandlungen und ähnlichem passiert. Ich glaube, da haben wir einen größeren Handlungsbedarf als in der Landwirtschaft. (Bundesrat Payer: Einen gleich hohen!) Denn wir haben in der österreichischen Landwirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren (Bundesrat Rauchenberger: Vieh ist Vieh! Was soll das, diese Differenzierung?), durchschnittliche Werte in der Tierhaltung, beispielsweise bei den Hühnern, die nur einem Zehntel des EU-Durchschnitts entsprechen. Wir haben bezüglich Schweine 33 Schweine pro Betrieb in Österreich. Wenn Sie dem gegenüberstellen, wie viele Schweine heute in den Niederlanden gehalten werden, so stellen Sie fest, das sind 655, also das Zwanzigfache dessen, was wir heute bei uns haben. (Bundesrat Rauchenberger: Wo sehen Sie den Unterschied von einem Tier im Stall und einem in der Wohnung?)

Wenn man allerdings, Herr Kollege, das Kaufverhalten auch der österreichischen Konsumenten anschaut, so stellt man fest, der Konsument schaut nach wie vor auf den Preis. Es werden auch naturverbundene, tierliebende Konsumenten ihren Prinzipien, wenn es um den Preis geht, untreu. Denn wie könnte es sonst sein, daß 40 Prozent der angebotenen Freilandeier keine Abnehmer finden, weil eben die Verbraucher andere billige Eier bevorzugen. Das ist die Diskrepanz, die wir heute vorfinden, über die wir natürlich auch sehr offen diskutieren sollten. (Bundesrat Payer: Auch da ist ein Umdenken im Gang! – Bundesrätin Crepaz: Aber beim Tierschutz ist der Föderalismus nicht argumentierbar!)

Meine Damen und Herren! Ähnlich ist es bei der Bio-Milch. Nur etwa zwei Drittel der in Österreich produzierten Bio-Milch kann auch als solche verkauft werden, da das Angebot die Nachfrage bei weitem übersteigt. Frau Kollegin Crepaz! Ich verstehe mich hier im Bundesrat als Vertreter der Länder (Bundesrätin Crepaz: Auch aller Länder, nicht nur einzelner!), und die Länder haben in der Zwischenzeit großartige Tierschutzgesetze beschlossen. Es besteht daher überhaupt keine Notwendigkeit, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu schaffen. Wir sind also mit den Ländergesetzen weit darüber hinausgegangen. (Bundesrätin Crepaz: Österreich ist so winzig, da wird doch wohl ein Gesetz genügen!)


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