Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 91

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Wege-, Weide-, Wassergenossenschaften, Viehzucht- und Nahwärmegenossenschaften einerseits bis zu den Waren- und Kreditbankgenossenschaften sowie Wohnbaugenossenschaften andererseits. Gerade im letzteren Bereich haben sich in den letzten Jahren Großunternehmen mit Milliardenumsätzen entwickelt, wobei es leider auch zu einzelnen, heute schon angedeuteten Pleiten gekommen ist.

Aufgrund der Tatsache, daß das Genossenschaftsrecht für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften durch Rechtszersplitterung und diverse Rechtsüberleitungen äußerst unübersichtlich und daher dringend reformbedürftig geworden ist, gibt es seit Jahren auf den verschiedensten Ebenen – etwa auch in Arbeitsgruppen im Ministerium – eine Diskussion über eine globale, umfassende Genossenschaftsrechtsreform.

Der vorliegende Gesetzesbeschluß beinhaltet – wie mein Vorredner hier schon festgestellt hat – vorerst nur die Neuregelung eines Teilbereiches, und zwar des Revisionsrechtes. Weil gerade in diesem Bereich der Reformbedarf besonders groß ist, wurde diese Regelung vorgezogen. Dabei sollten wir uns vom Grundsatz leiten lassen, eine Effizienzsteigerung, eine Verbesserung durch Qualität, aber auch durch Quantität der Revision zu erreichen, ohne dabei die bewährten Strukturen des geltenden Revisionsrechtes zu zerschlagen und dabei beispielsweise den Zugang von Klein- und Mittelbetrieben zu dieser Rechtsform der Genossenschaft zu erschweren. In diesem Zusammenhang befürworte ich auch, die relative Verbandspflicht beizubehalten beziehungsweise den Rechtsanspruch unter gewissen Bedingungen – wie eben der Rechtsform der Genossenschaft – zuzugestehen oder beizubehalten

Meine Damen und Herren! Es ist durch das vorliegende Gesetz zweifellos gelungen, ein Revisionsrecht zu beschließen, das auch für größere Genossenschaften Rahmenbedingungen geschaffen hat, die in der heutigen Zeit, im wirtschaftlichen Umfeld der Globalisierung den internationalen weltwirtschaftlichen Beziehungen und dem damit verbundenen Wettbewerb gerecht werden. Andererseits soll aber auch den oben erwähnten sogenannten kleinen Genossenschaften mit ihrem Charakter der Selbstversorgung, der Selbsthilfe der Mitglieder, der Selbstbestimmung, der Selbstverwaltung und der Selbstverantwortung weitergeholfen werden.

Im einzelnen haben sich folgende Reformmaßnahmen ergeben:

Die Revision, die im Dienste der Eigentümer, der Genossenschafter, aber auch der Kunden, der Lieferanten und der Gläubiger steht, wurde inhaltlich durch Prüfung der Rechtmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit wesentlich erweitert. Die Revision muß darüber hinaus auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft gegenüber dem jeweils letzten Prüfungszeitraum erfassen. Der Revisionsbericht selbst ist vor allem auch den Genossenschaftsmitgliedern transparent zu machen. Diesbezüglich gibt es nun eine beschränkte Veröffentlichungspflicht.

Die Auswahl der Revisoren, deren Qualifikationserfordernisse und Aufgaben wurden neu geregelt.

Ferner wurde in Anlehnung an das Handelsrecht bei Kapitalgesellschaften die Rechnungslegungspflicht übernommen.

Zur Diskussion hinsichtlich der gemischten Verbände – Kollege Harring hat seine Gedanken, seine Meinung dazu bereits ausgeführt – möchte ich folgendes feststellen: Natürlich bin ich als Angehöriger eines freien Berufsstandes ebenfalls der Meinung, daß man da zweifellos Wirtschaftstreuhänder zu Rate und zu Hilfe ziehen soll. Es wurde auch normiert, daß diese Möglichkeit nunmehr alternativ besteht. Auf der anderen Seite aber muß man feststellen, daß natürlich auch ein noch so großartiger Bestätigungsvermerk einer Wirtschaftsprüfungskanzlei keine Garantie dafür darstellt, daß es dann nach dem Revisionsbericht nicht doch noch zu einem negativen Ausgang, zu negativen Folgen beziehungsweise zu einer Insolvenz kommt.

Die gemischten Verbände – ich weiß, wovon ich rede, weil ich seit Jahren Aufsichtsratsmitglied einer Bankgenossenschaft bin – sind freilich auch nicht unbedingt das Gelbe vom Ei, aber meine jahrelange Erfahrung im Burgenland damit – wir haben im Burgenland, so glaube ich,


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