Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 44

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

bedauere dies, daß sie in dieser Form geändert worden ist. Aber das gilt nicht nur für die Bäuerinnen, sondern für alle Frauen. Es gilt, all diese Frauen zu vertreten und zu schauen (Bundesrat Waldhäusl: Dann tun Sie es heute! Stimmen Sie dagegen! Machen Sie es! Trauen Sie sich! Kein Problem!) , daß Sie eine gerechte Regelung bekommen.

Herr Kollege Waldhäusl! Sie sind ein Spezialist darin, nur die negativen Dinge herauszupicken. (Bundesrat Waldhäusl: Es ist ja so viel da! Da findet man leicht etwas!) Betrachten Sie bitte – darum habe ich Sie in der letzten Sitzung schon gebeten – das Gesamtpaket! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.54

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? (Bundesrat Grillenberger: Nein!)  – Auch das ist nicht der Fall. Danke.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite