Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 46

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Ermöglichung einer rationellen Führung der ausgegliederten Unternehmen durch befristete Gestaltungsmöglichkeiten der Lebensarbeitszeit für die dort beschäftigten Beamten auf freiwilliger Basis,

Berücksichtigung der Erschwernisse des Exekutivdienstes in der Lebensarbeitszeit bei der Pensionsbemessung und der Jubiläumszuwendung im Fall von Frühpensionierungen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Entsprechend einem am 3. Oktober 1997 abgeschlossenen Gehaltsabkommen sollen die Gehälter der Beamten und die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten ab 1. Jänner 1998 um 466 S erhöht werden. Für Teilbeschäftigte gilt der Schillingbetrag in dem Ausmaß, das dem Prozentanteil der betreffenden Teilbeschäftigung am Ausmaß der Vollbeschäftigung entspricht. Die Laufzeit des Gehaltsabkommens endet mit 31. Dezember 1998.

Diese Vorhaben sind in einem Gesamtzusammenhang zu sehen. Ein Teil stellt Begleitmaßnahmen zu den Entwürfen eines Bundesfinanzgesetzes 1998 und eines Bundesfinanzgesetzes 1999 dar. Der andere Teil soll auch längerfristig einen geordneten Budgetvollzug im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie die Finanzierbarkeit der zukünftigen Beamtenpensionen sicherstellen, wobei auf Besonderheiten einzelner Berufsgruppen Bedacht genommen wurde. Gleichwertige Pensionsreform-Maßnahmen werden auch für den Bereich des bestehenden Pensionsrechtes der Österreichischen Bundesbahnen gesetzt.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile es ihm.

12.01

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Es hätte mich doch gewundert, wenn nicht bereits bei den vorhergegangenen Punkten die Pensionsreform als Gesamtpaket entsprechend stark mitbesprochen worden wäre. Es hätte mich noch mehr gewundert, meine Damen und Herren, wenn nicht doch einige Redner hier Punkte erwähnt hätten, die man als Kritik bezeichnen kann. Man wird zwar dieser Regelung zustimmen, aber man denkt sich seinen Teil. Kollege Drochter etwa sagt: Die Grenzen des Machbaren sind erreicht! Aber auch die Ausführungen der Frau Kollegin Kainz waren sehr interessant; sie hat gesagt: Die Anwendung muß sehr genau geprüft werden!

Ich will jetzt nicht in eine formale Diskussion einsteigen, aber wenn man heute eine Gesetzesmaterie zur Beschlußfassung vorlegt, dann sollten – ich habe das schon oftmals zitiert – auch die Legistikrichtlinien, die sich der Nationalrat und wir alle uns gegeben haben, beachtet werden; und da ist auch ein Anwendungsbereich.

Oder: Kollege Gerstl sagt durchaus zu Recht, daß man bei diesen Regelungen auf eine sehr kleine Gruppe, die keine Lobby mehr hinter sich hat, vergessen hat, und zwar in einem unglaublichen Ausmaß.

Oder: Kollege Waldhäusl hat hier die unterschiedlichen Bestimmungen angeführt; die Verteidigungsrede der Kollegin Fischer hat die Dimension nicht anders dargestellt. – Es gibt Ungleichheiten in diesem System, und diese Ungleichheiten sind nach wie vor vorhanden.

Wir haben gerade den sehr "dürren" Bericht des Herrn Berichterstatters gehört – sehr "dürr" nicht deshalb, weil er es so machen wollte, sondern weil ihm das vom Ausschuß so vorgegeben ist. Es hieß in diesem Bericht unter anderem:

"Abgeltung der Mehrdienstleistungen der Lehrer, die verstärkt auf die tatsächliche Inanspruchnahme abstellt,"


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