Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 77

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Mit dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates soll die gesetzliche Ermächtigung für die Leistung eines österreichischen Beitrages geschaffen werden.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile es ihm.

14.32

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh darüber, daß der Herr Staatssekretär soviel Geduld aufgebracht hat und schon so viele Stunden hier im Bundesrat verbringt und daß er jetzt auch die Debatte über diese Finanzgesetze mitverfolgt, denn ich glaube, daß wir so viel leichter zu irgendwelchen Lösungen kommen werden. Vielleicht können Sie die eine oder andere Frage aufklären. Sie werden nicht überrascht sein, zu hören, worum es uns in diesen Punkten geht.

Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst mit dem Umsatzsteuergesetz beginnen, denn ich glaube, daß diese Novelle oder diese Änderungen doch dazu angetan sind, das hier noch einmal zu diskutieren, und ich habe die Vermutung, daß sich nicht alle Abgeordneten intensiv mit diesen Fragen beschäftigt haben.

Ich meine insbesondere die Bestimmung des § 6 Abs. 2 und gehe natürlich schon davon aus, daß der Herr Finanzstaatssekretär keine besondere Freude hat, daß wir uns mit diesem Punkt beschäftigen. Aber wir ersuchen doch um Verständnis dafür, daß wir das hier im Bundesrat diskutieren müssen. Ich glaube, daß es wichtig ist, festzuhalten, wie unterschiedlich die Einstellung der Finanzbehörden ist, je nachdem, ob es sich um einfache, normale Steuerzahler handelt oder ob es sich – wie in diesem konkreten Fall einer, wie wir meinen, doch Anlaßgesetzgebung – um Institutionen handelt, die es sich etwas leichter richten können als der Steuerzahler.

Das Finanzministerium zeigt sich verwundert – ich zitiere das "WirtschaftsBlatt" –, die Optionsmöglichkeit entspreche nicht nur einer EU-Richtlinie, sondern schaffe auch Rechtssicherheit und so weiter. Der rückwirkende Stichtag sei gewählt worden, weil das Umsatzsteuergesetz schon mit 1. Jänner 1995 in Kraft getreten ist. Jene Damen und Herren, die sich damit nicht beschäftigt haben, darf ich daran erinnern, daß wir Freiheitliche kritisiert haben, daß die Kreditkartengesellschaften nun wählen können, ob sie einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen oder nicht. Wir Freiheitliche haben gemeint – diese Vermutung ist noch nicht ausgeräumt worden –, daß es sich hier um eine Anlaßgesetzgebung handelt.

Das Finanzministerium ist verwundert, aber eher, so glaube ich, sollten die Steuerzahler, die Staatsbürger verwundert sein, daß das Finanzministerium – sehr geehrter Herr Finanzstaatssekretär, ich hoffe, Sie werden das dann entkräften – die ganze Kraft einsetzt, daß weniger Steuern bezahlt werden, daß eine Steuernachzahlung in Millionenhöhe nicht exekutiert werden kann. Das ist doch ein Punkt, über den man reden muß – und wenn es nicht hier ist, so werden wir es sicherlich draußen in der Öffentlichkeit tun.

Auch wenn sich der Herr Staatssekretär vielleicht wieder auf das Steuergeheimnis zurückzieht, möchte ich doch ganz konkret zwei, drei Fragen in diesem Zusammenhang wiederholen.

Die erste Frage ist: Stimmt es wirklich, daß der Ausgangspunkt eine Betriebsprüfung bei einer Kreditkartengesellschaft gewesen ist?


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