Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 99

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Aber nun zur Pensionsreform der Eisenbahner selbst. Ich möchte das auch sehr kritisch sehen, weil der angedachte Reformschritt doch sehr an der Glaubwürdigkeit der Politik genagt hat. Die Gewerkschaft der Eisenbahner lehnte mit Recht die geplante Sondergesetzgebung, die ausschließlich zu Lasten der Eisenbahner gegangen wäre, ab. Die Eisenbahner verlangten nicht mehr und nicht weniger, als daß zu den bei der Ausgliederung der Bundesbahnen getroffenen Vereinbarungen auch weiterhin gestanden wird. Daß einen Tag nach den Personalvertretungswahlen bisher unbestrittene Vereinbarungen plötzlich in Zweifel gezogen wurden, mußte daher von den Eisenbahnern mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Nach sehr langwierigen und zähen Verhandlungen mit der Regierung kam es zu einer Lösung, wonach die Finanzströme und die Einführung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung im Gesetz geregelt werden. Für alle anderen Regelungsbedürfnisse gibt es Hinweise im Gesetz, daß analog zu den Bestimmungen im ASVG und bei den Beamten vorgegangen werden soll.

Diese Fragen werden nun in einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen und der Gewerkschaft der Eisenbahner geregelt. Die Eisenbahner können unter der Voraussetzung, daß sie 35 Versicherungsjahre haben, weiter mit 53 Jahren in Pension gehen. Diese Meinung vertreten nicht nur die christlichen Personalvertreter und die sozialdemokratischen Personalvertreter, sondern auch Kollege Narnhofer als AUF-Personalvertreter. Um auch im Bereich der Eisenbahner das Pensionsalter anzuheben, soll und wird mit Sicherheit ein Anreizsystem entwickelt werden, das zum längeren Verbleib in der Beschäftigung führen soll.

Nun zu einigen konkret vereinbarten Maßnahmen. Ich darf mit der Durchrechnung beginnen. Die Berechnung der Pension der Eisenbahner erfolgt ab dem Jahre 2003 nicht mehr vom Letztbezug, sondern schrittweise steigend bis zum Jahre 2020 von den Gehältern der besten 18 Jahre.

Deckelung: Festlegung maximaler Verluste beim Ausdehnen des Bemessungszeitraumes in Prozenten bis zum Jahre 2020. Um eine weitergehende Vermeidung von Verlusten aufgrund der Durchrechnung zu erreichen, ist während der Übergangszeit vom Jahre 2003 bis zum Jahre 2019 eine prozentuelle Begrenzung des Durchrechnungsverlustes vorgesehen.

Senkung des Pensionsversicherungsbeitrages: Hier muß man zwischen Aktiven und Ruhegenußempfängern unterscheiden. Bei den Aktiven erfolgt die Senkung des Pensionsversicherungsbeitrages bereits ab dem 1. 1. 2000 um 1,5 Prozent für alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die den vollen Durchrechnungszeitraum am 1. 1. 2020 erreichen. Für die Pensionistinnen und Pensionisten gilt eine schrittweise Herabsetzung des Pensionssicherungsbeitrages vom Jahre 2003 bis zum Jahre 2017 von bisher 4 Prozent auf dann 2,5 Prozent. Das heißt also, die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die bereits in Pension sind, leisten schon jetzt einen Pensionssicherungsbeitrag in Höhe von 4 Prozent.

Verbesserte Anrechnung der Nebenbezüge: Der Prozentsatz der Anrechnung von Nebenbezügen für den Ruhegenuß erhöht sich von 2003 bis 2019 schrittweise von derzeit 10 Prozent auf 15 Prozent.

Die Anreizmodelle habe ich bereits erwähnt.

Zu den Ruhensbestimmungen noch einige Anmerkungen: Beim Zusammentreffen von ÖBB-Pensionsansprüchen und Erwerbseinkommen werden vor Vollendung des 65. Lebensjahres Pensionsteile ruhegestellt.

Zum Abschluß einige Anmerkungen zu den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen: Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist es notwendig geworden, Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die Eisenbahner beginnend mit 1. 1. 2000 stufenweise einzuführen und wirksam werden zu lassen. Auch diesbezüglich gibt es eine Vereinbarung. Durch den Verhandlungserfolg der Eisenbahnergewerkschaft kam es zu einem Ausgleich 1 : 1 über das Gehaltsabkommen. Es bleiben diese Beiträge – wie versprochen – somit ohne Auswirkungen auf das Einkommen der Eisenbahner. In den Erläuternden Bemerkungen zum Arbeitslosenversicherungsgesetz wird klar


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