Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 101

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das – dies halte ich für außerordentlich wichtig – eine Erweiterung des heimischen Anlageangebotes bewirkt, wird der heimische Kapitalmarkt belebt. Die vorliegende Novellierung trägt nicht nur der Marktentwicklung der letzten Jahre Rechnung, sondern sie folgt auch dem Beispiel anderer EU-Staaten, unter anderem dem unseres Nachbarstaates Deutschland.

Die Bedeutung dieses Gesetzes liegt vor allem darin, daß es dazu beitragen wird, das Abfließen von anlagesuchendem Kapital in Fonds ausländischer Kapitalanlagegesellschaften hintanzuhalten. Nicht zuletzt ist zu hoffen, daß sich die im internationalen Vergleich geringere Börsenkapitalisierung in Österreich verbessern wird.

Mit dem Stichwort "Kapitalisierung" komme ich zu einem Thema, das mir ein ganz besonderes Anliegen ist und das jetzt – wie ich mit großer Freude feststellen konnte – der Herr Staatssekretär intensiv angesprochen hat: die Eigenkapitalausstattung heimischer Unternehmen. Um diese ist es – betrachtet man die österreichische Situation insgesamt – leider nicht zum allerbesten bestellt. Als Beispiel möchte ich nur die Eigenkapitalquote in der Industrie nennen, die bei durchschnittlich knapp über 31 Prozent der Bilanzsumme und damit noch immer unter dem EU-Durchschnitt liegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine nicht entsprechende Eigenkapitalausstattung bedeutet für Unternehmen nicht nur, daß in Zeiten allgemeiner Stagnation der Überlebenskampf wesentlich schwieriger ist. Eine nicht entsprechende Eigenkapitalausstattung bedeutet vor allem, daß Möglichkeiten und Chancen, die österreichischen Unternehmen offenstehen, nicht genützt werden können. Dadurch wird wiederum die Konkurrenzfähigkeit österreichischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb gemindert. Ich denke in diesem Zusammenhang etwa an den eminent wichtigen Bereich der Forschung und Entwicklung.

Meine Damen und Herren! Forschung ist eine kostenintensive Angelegenheit, Forschung und Entwicklung sind aber Grundvoraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Österreich verfügt – man ist fast geneigt zu sagen: noch – über hervorragende Wissenschaftler und Ingenieure. Ohne entsprechende Finanzmittel für Forschung und Entwicklung ist jedoch zu befürchten, daß diese in Österreich vorhandenen Kapazitäten in Zukunft nicht mehr vorhanden sein werden. Denken Sie nur an die enormen Beträge, die etwa in der Pharmabranche für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden, meine Damen und Herren, oder denken Sie an die Zahlen, die im Zuge der jüngsten Fusion in der Schweiz oder im Zusammenhang mit Fusionsplänen in Großbritannien genannt worden sind.

An dieser Stelle eine kleine Bemerkung zum Thema Mentalitätsunterschiede: Von einem Schweizer wird man nie "Wir aus der kleinen Schweiz" hören. Hingegen neigen wir Österreicher durchaus zu einer Überbetonung der Kleinheit unseres Landes.

Was ich noch hervorheben möchte, ist der Umstand, daß viele fabelhafte Ideen in Österreich nicht zum Durchbruch kommen, weil für entsprechendes Marketing einfach kein Geld vorhanden ist. Hinzu kommen die vielen Chancen, die sich heimischen Unternehmen aufgrund der Ostöffnung bieten, die jedoch wegen mangelnder Kapitalausstattung nicht ergriffen werden können. Die Chancen werden sich noch steigern, wenn die Osterweiterung – besser gesagt: die EU-Erweiterung in Richtung Osten und Süden – Realität wird, denn Österreich ist dank seiner geographischen Lage und aufgrund seiner Geschichte dazu prädestiniert, diese Gunst der Stunde wahrzunehmen. Allerdings bedarf es dazu entsprechenden Kapitals. Kurz gesagt: Wenn man diese Entwicklung beobachtet, dann läßt sich unschwer erkennen, daß Eigenkapital ein Gebot der Stunde ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer wesentlicher Punkt des uns heute vorliegenden Investmentfondsgesetzes betrifft die Einführung von Pensionsinvestmentfonds. Die Schaffung eines zusätzlichen Instrumentes im Rahmen der privaten Pensionsvorsorge erachte ich als einen Schritt, für den es höchst an der Zeit ist, denn gerade beim Aufbau einer zweiten und dritten Säule der Pensionsfinanzierung zählt Österreich im Vergleich zu anderen OECD-Staaten noch zu den Nachzüglern. Zwar gehen mit dem vorliegenden Gesetz noch keine


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