Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 74

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auch in Zukunft einen Bericht erhalten. Deshalb habe ich heute den vorliegenden Entschließungsantrag erneut eingebracht, den der Bundesrat bereits 1994 angenommen hat.

Ich ersuche Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um Ihre Zustimmung, damit wir in drei Jahren wiederum einen Bericht über die Hebammen in Österreich im Bundesrat vorliegen haben. Ich verlese nun diesen Entschließungsantrag.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Gottfried Jaud, Johann Payer und Kollegen betreffend Erstellung eines Berichtes über den Vollzug des Hebammengesetzes

Am 13. April 1994 hat der Bundesrat einen Entschließungsantrag verabschiedet, mit dem die Gesundheitsministerin ersucht wurde, anläßlich der Verabschiedung des neuen Hebammengesetzes nach einem Beobachtungszeitraum von drei Jahren einen Bericht über das Hebammenwesen in Österreich zu erstellen und dem Bundesrat zu übermitteln.

Mit gegenständlichem Entschließungsantrag soll die Frau Bundesministerin ersucht werden, auch weiterhin alle drei Jahre einen entsprechenden Bericht zu erstellen.

Daher stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

Entschließungsantrag:

"Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Bundesrat alle drei Jahre einen Bericht über den Vollzug des Hebammengesetzes, insbesondere über die Entwicklung des Hebammenwesens und die Erfahrung mit dem Vollzug des Hebammengesetzes auch in finanzieller Hinsicht vorzulegen; in diesem Bericht sollen über die Verbindungsstelle der Bundesländer auch die Ansichten der Länder Berücksichtigung finden."

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch ein paar Worte zu meinem Vorredner, Herrn Kollegen Drochter. Ihre Ausführungen können von mir nicht ganz unbeantwortet bleiben, wie ich Ihren Blicken bereits entnommen habe. Auch wir Unternehmer wollen natürlich gesunde Mitarbeiter, das sind schließlich unsere Partner. Wir wollen gesunde Partner und gesunde Mitarbeiter haben. Nur, meine Damen und Herren, sind wir nicht allein auf der Welt. Wir sind auch nicht allein in Europa. Und hier kommt natürlich auf das Sozialministerium eine ungeheuer große Verantwortung zu, nicht nur im Hinblick auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter, sondern auch im Hinblick auf die Beschäftigung dieser Mitarbeiter.

Wenn die Arbeitskosten durch überhöhte Forderungen immer höher werden, wird die Industrie – nicht das Gewerbe und die Kleinbetriebe, aber die Industrie – noch mehr rationalisieren und noch mehr auf Roboter ausweichen, sodaß Arbeitsplätze verlorengehen werden beziehungsweise unsere internationale Konkurrenzfähigkeit nicht mehr gegeben sein wird. Die Produkte werden dann eben im Ausland erzeugt werden und Arbeitsstätten dann eben nicht mehr in Österreich, sondern im Ausland angesiedelt werden.

Was die Arbeitsinspektoren betrifft: Sehr geehrter Herr Kollege Drochter! Ich bitte Sie, gehen Sie in Betriebe und fragen Sie dort Mitarbeiter! Fragen Sie nicht Unternehmer, sondern Mitarbeiter, die mit dem Arbeitsinspektor durch den Betrieb gehen, und lassen Sie sich von diesen Leuten berichten, was die Arbeitsinspektoren teilweise anrichten! Dort, wo es berechtigt ist, steht man dahinter. Aber wenn es in Schikane ausartet und wenn dadurch Arbeitsplätze verlorengehen, so handelt das Arbeitsinspektorat in diesem Falle unverantwortlich. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.14


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