Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 42

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Bundesrat! Die Frage des Führerscheinentzugs hat, wie Sie wissen, jetzt zuletzt den Justiz- und Innenministerrat passiert und hat dort endlich auch eine entsprechende Zustimmung gefunden, wenn ich recht informiert bin. – Die Vertretung dieser Angelegenheit im JAI erfolgt allerdings durch Kollegen Michalek.

In der Sache selbst geht es dabei nur darum, daß europaweit einheitlich festgelegt wird, daß jeweils jene Normen zur Anwendung gelangen, die im Herkunftsstaat des jeweiligen Staatsbürgers, der gegen Verkehrsregeln gegebenenfalls in einem anderen europäischen Mitgliedsland verstößt, angewandt werden. Es ist dies eine Regelungsform, wie sie etwa im Rahmen der Justizpolitik seit Jahrzehnten üblich ist und die im übrigen daher auch für uns keinerlei Schwierigkeiten in der Umsetzung mit sich bringt.

Die Sorge, um die es ging, betraf weniger die Frage der Umsetzung dieser Regel in Österreich, sondern vielmehr die Frage, ob andere Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – bereit sein würden, die Maßnahmen, die Österreich bei bestimmten Verstößen gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder des Führerscheingesetzes verhängt, überhaupt zu exekutieren. Denn im Gegensatz etwa zu Deutschland haben wir die Reaktion auf Alkoholisierung im Straßenverkehr nicht als Strafe, sondern als Sicherungsmaßnahme entwickelt, und überdies hat bei uns die Sicherungsmaßnahme eine relativ kurze Zeitdauer. Vergleichbare Delikte werden in Deutschland bestraft und mit einer wesentlich längeren Entziehung des Führerscheins als bei uns geahndet. Deutschland hat sich die längste Zeit geweigert, österreichische Bagatellstrafen – wie sich die deutsche Seite ausgedrückt hat – überhaupt zu vollziehen.

Nunmehr ist es gelungen, die Anerkennung des Prinzips zu erreichen, daß jeweils das Recht jenes Staates, der zu vollziehen hat, zur Anwendung kommt, sodaß höhere Strafen, die in Deutschland ausgesprochen werden, bei uns nicht vollzogen werden, sondern im Rahmen des in Österreich Üblichen reagiert wird, und umgekehrt Deutsche in Deutschland im Rahmen des deutschen Rechts abgestraft werden. Wir halten das für einen Kompromiß, mit dem es sich leben läßt und der rasch umsetzbar ist.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Es liegt noch eine Wortmeldung für eine weitere Zusatzfrage vor. Ich möchte Ihnen aber gleich mitteilen, daß die vorgesehenen 120 Minuten vorbei sind und wir daher diese Anfrage mit der folgenden Zusatzfrage des Herrn Bundesrates Weilharter abschließen werden. Die weiteren Anfragen kommen nicht mehr zum Aufruf. – Bitte, Herr Bundesrat Weilharter.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundesminister! Wird es zu der in der Hauptfrage angesprochenen ärztlichen Untersuchung im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen Ausnahmen oder Nachfristen geben?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Bundesrat! Die eine Antwort habe ich vorhin schon gegeben: Wir haben vor, die Übergangsfrist zu verlängern. Insoweit gibt es gegenüber dem heute geltenden Rechtszustand eine zeitliche Veränderung.

Zum zweiten haben wir vor – wie Sie wissen –, auch im Bereich der Feuerwehrfahrzeugslenker eine Ausnahme zu schaffen. Die Ausnahme soll zwar nicht vorsehen, daß Lenker von Feuerwehrfahrzeugen gar keiner Untersuchung bedürfen, aber wir nehmen gerne zur Kenntnis – und insoweit auch zur Grundlage –, daß bei Schaffung eines neuen Führerscheines speziell für Feuerwehrfahrer die Gesundheitsuntersuchungen, die für alle Freiwilligen Feuerwehren in Österreich die Regel sind, ein wenig adaptiert und zugleich als entsprechende Untersuchung für


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