Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 138

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Zunächst wird bei der Bestimmung des Präsidenten das föderalistische Grundprinzip unserer Verfassung zum Ausdruck gebracht, indem der Vorsitz halbjährlich zwischen den Ländern, unabhängig von deren Größe, wechselt.

Völlig getrennt davon wird die politische Kontinuität in der Leitung des Bundesrates durch die Vizepräsidenten verwirklicht, welche nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts, also nach der Stärke der Fraktionen, zu wählen sind.

Die Interpretation der gegenständlichen Bestimmungen ergibt klar, daß ein Vorschlagsrecht für die Vizepräsidenten den beiden stärksten Fraktionen im Bundesrat zukommt. Darüber hinaus hat der Geschäftsordnungsgesetzgeber eine Spezialbestimmung in die Richtung geschaffen, daß der erstgewählte Vizepräsident nicht von jener Fraktion gestellt werden soll, welcher der Präsident angehört. Hier wurde eine klare Stellvertreterregelung in die Richtung normiert, daß der Präsident nicht durch den Vizepräsidenten derselben Fraktion vertreten werden soll, sondern von jenem Vizepräsidenten, den die andere der beiden stärksten Fraktionen stellt.

Weiters sieht § 56 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, daß diesbezügliche Wahlvorschläge zu ihrer Gültigkeit der Unterstützung von mehr als der Hälfte der Bundesräte, denen ein Vorschlagsrecht zukommt, unterfertigt werden müssen.

All dies bedeutet, daß der Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion für den ersten Vizepräsidenten für das zweite Halbjahr 1998 sowie jener der ÖVP-Fraktion für den zweiten Vizepräsidenten für das zweite Halbjahr 1998 den Bestimmungen der Geschäftsordnung genügen und daher zur Wahl zu stellen sind.

Der Wahlvorschlag der Freiheitlichen – dies ist die drittstärkste Fraktion des Bundesrates – ist jedoch als nicht den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend zurückzuweisen.

Ich werde daher den Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion für den ersten Vizepräsidenten für das zweite Halbjahr 1998 sowie jenen der ÖVP-Fraktion für den zweiten Vizepräsidenten für das zweite Halbjahr 1998 zur Abstimmung bringen.

Wahl des Vizepräsidenten

Präsident Ludwig Bieringer: Ich gehe daher nunmehr in den Wahlvorgang selbst ein.

Sofern sich kein Einwand erhebt, werde ich die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen. – Dagegen wird kein Einwand erhoben.

Wir kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates. Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach lautet.

Ich bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Ich bedanke mich und stelle Stimmeneinhelligkeit fest.

Der Vorschlag ist somit angenommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Ich frage die gewählte Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nimmst du die Wahl an?

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Ich nehme die Wahl an und danke ganz herzlich für das Vertrauen!

Präsident Ludwig Bieringer: Ich darf dich dazu sehr herzlich beglückwünschen und wünsche dir auch für das zweite Halbjahr alles Gute!


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